Der Gemeinderat machte sich diesen Sommer ein Bild von den technischen Abläufen und anstehenden Maßnahmen in der Gütenbacher Kläranlage Foto: Gemeinde Gütenbach

Ansonsten gibt es noch viele Fragezeichen zur Modernisierung der Kläranlage. Ingenieure müssen diese zunächst analysieren. Schon das kostet kräftig.

Die weiteren Pläne für die Weiterentwicklung der Kläranlage wurden im Gemeinderat diskutiert. Um weiter eine wasserrechtliche Genehmigung zu erhalten, sind größere Maßnahmen und damit Investitionen nötig.

 

Zuerst muss ein Planungsbüro – hier hat man sich für die Bit-Ingenieure Freiburg entschieden – die Anlage genau analysieren, da keine verlässlichen Daten vorliegen.

Wo sind die Umbaumaßnahmen sinnvoll? Was kann weiterverwendet oder muss erneuert werden? Im Gemeinderat zu Gast war der planende Ingenieur Arne Schippan von Bit-Ingenieure. Dabei wurde auch die Vorgeschichte erläutert. Bereits 2023 hätte die wasserrechtliche Genehmigung erneuert werden müssen. Bereits im Vorfeld hatte das Amt für Umwelt-, Wasser- und Bodenschutz eine gewässerökologische Untersuchung der Einleitung aus der Kläranlage in das Gewässer gefordert. Das Gutachten lag allerdings erst im vergangenen Herbst vor.

Nach der Vorlage erhielt die Kläranlage noch einmal eine Betriebserlaubnis bis Ende 2025. Dabei geht es um die Reduzierung der Nitratbelastung und eine Verbesserung beim Klärschlamm.

Vorklärbecken: Hier muss Nitrat abgebaut werden

Dafür solle nun, so Arne Schippan, das Vorklärbecken umgestaltet werden, damit aus dem Nitrat gasförmiger Stickstoff, ein wesentlicher Bestandteil der Atmosphäre, entstehen und entweichen kann. Damit werde die Belastung der Gewässer durch Nitrit deutlich reduziert. Eine zweite wichtige Maßnahme ist die Verdichtung des übrigen Klärschlamms, wozu auch eine Erweiterung der Technik notwendig ist. Was genau für den Umbau des Vorklärbeckens zum Abbau des Nitrat notwendig ist, lässt sich erst nach ausführlichen Untersuchungen feststellen: Kann das Betonbauwerk erhalten bleiben? Muss es wieder instandgesetzt werden? Oder kann es lediglich als Schalung für ein neues Becken dienen? Ebenso muss nach den Planungen entschieden werden, wie der Überschussschlamm eingedickt werden soll, durch Absetzung oder maschinell.

Außerdem muss das Belebungsbecken vergrößert werden, um bei besonderen Belastungen wie Starkregen einen Ausgleich bei den Stoffkonzentrationen zu schaffen. Dies muss nun von den Ingenieuren untersucht werden.

Die Planungskosten sind mit 98 380 Euro in mehreren Stufen kalkuliert. Hier wurden vom Gemeinderat die ersten drei Stufen mit etwa 49 000 Euro beauftragt. Diese Kosten werden aber auch wieder nach Abwicklung einzelner Maßnahmen Stück für Stück abgerechnet. Gleichzeitig wurde ein weiteres Büro zur Untersuchung des Betons beim ersten Becken für 6300 Euro beauftragt.

Geringe Abwassergebühr, geringer Fördersatz

Deutlich wurde, dass die gesamten Maßnahmen, Planung und auch Bau, komplett durch die Abwassergebühren gedeckt werden müssen, die damit deutlich ansteigen werden. Außerdem muss ein erster Zuschussantrag bereits zum Ende des Monats eingereicht werden. Da die Abwassergebühren in Gütenbach relativ niedrig sind, liegt der Fördersatz hier nur bei 20 bis maximal 28 Prozent.

Janina Wursthorn schlug vor, bereits jetzt entsprechende Mittel im Haushalt der Kläranlage einzuplanen, damit die gesamte Kostensteigerung von 0,50 Euro und mehr langsam stufenweise erfolgen kann.