Der Rat Grenzach-Wyhlen hebt die Gebühren pro Tier um jeweils 20 Euro an.
Einen kleiner Beitrag zur Verringerung der kommunalen Finanzdefizite müssen ab Januar 2026 auch die Hundehalter in der Doppelgemeinde beitragen.
In seiner Sitzung beschloss der Gemeinderat am Dienstag die Anhebung der Gebühren um jeweils 20 Euro je Hund. Wer nur einen bellenden Vierbeiner hat, bezahlt dann 110 Euro, jeder weitere Hund wird mit 200 Euro „versteuert“. Für als „Kampfhunde“ klassifizierte Rassen werden künftig 1000 Euro für den ersten Hund (statt bisher 600 Euro) und jeden weiteren Hund 1500 Euro (bisher 1000 Euro) fällig. Für Züchter wird in diesem Zusammenhang die „Zwingersteuer“ ebenfalls angepasst und auf 330 Euro (bisher 270 Euro) angehoben.
Im Rahmen der Vereinfachung des Prozederes schlug die FDP-Fraktion erfolgreich die Ergänzung der als Kampfhunde klassifizierten Rassen wie verschiedene Terrier und Mastiff vor. Mit Gegenstimmen der beiden AfD-Mitglieder bestätigte der restliche Gemeinderat die Satzungsänderungen.