Loßburg ist laut Experte eine windhöffige Gemeinde, die mindestens sechs Prozent der Fläche für die Bebauung mit Windrädern ausweisen sollte. Foto: Ammering

In Loßburg verabschiedete der Gemeinderat den Teilflächennutzungsplan Windenergie in seiner jüngsten Sitzung ohne Gegenstimme. Nach der Stellungnahme der Stadt Freudenstadt war die Ausweisungsfläche um 30 Hektar auf nun 480 Hektar reduziert worden.

Loßburg - Der Plan hatte schon im Vorfeld viel Wind aufgewirbelt, denn im neuen Windatlas des Landes Baden-Württemberg hatte sich die Windhöffigkeit in der Gemeinde nahezu komplett verlagert – und zwar weg von 24-Höfe in Richtung Schömberg. Dort aber stehen "die schönsten Plenterwälder Deutschlands", wie der Schömberger Ortsvorsteher Kurt Winter stolz berichtete. Und auch die im Umland ansässige Hotellerie und Gastronomie befürchtet sinkende Gästezahlen beim Anblick möglicher Windkraftanlagen.

Auch bei der Bürgerinformationsveranstaltung vergangene Woche im Kinzighaus war Kritik an den Plänen der Gemeinde laut geworden, die sich vor allem auch auf die für Windkraft ausgewiesene Flächen von sechs Prozent der Gesamtfläche Loßburgs bezog. Die Vertreterin des Regierungspräsidiums hatte dabei schon klar gemacht, dass eine so windhöffige Gemeinde wie Loßburg mehr zum Ziel des Landes Baden-Württemberg von 1,8 Prozent beitragen müsse als manch andere Region ohne nennenswerte Windausbeute.

Erhöhtes Risiko einer Ablehnung

Auch in der Gemeinderatssitzung ging Andre Leopold vom Rottweiler Ingenieurbüro RIP nochmals auf die dreistufige Trichtermethode ein, mit der die Gesamtfläche für Windkraft auf ein "verträgliches Maß" eingedampft werden soll. Außerdem hatte Leopold für das Gremium eine tabellarische Übersicht erstellt, in der die Stellungnahmen einzelner Bürger und Bürgergruppen zusammengefasst waren.

Das von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) genannte Ziel für Deutschland, zwei Prozent der Fläche als für Windkraft geeignet auszuweisen, war auch hier ein beherrschendes Thema. Leopold machte eindeutig klar, dass Flächennutzungspläne windhöffiger Gemeinden mit einem Ausweis von unter sechs Prozent das Risiko einer Ablehnung durch den Verwaltungsgerichtshof drastisch erhöhen. Und dann habe die Gemeinde keinerlei Handlungsspielraum mehr. "Ein Flächennutzungsplan ist kein Bebauungsplan", lautet eine Kernaussagen des Experten.

Waldumwandlung ist langwierig und teuer

Erst wenn ein Projektierer ein Baugesuch einreiche, werde das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BIMSCH) in Gang gesetzt. Dann würden in jedem Einzelfall eine Vielzahl relevanter Tatbestände, zum Beispiel auch das Vorkommen schützenswerter Arten oder die Lärmbeeinflussung, geprüft. So werde sich ein Projektierer eher eine Fläche mit einer Winddichte von mindestens 250 Watt je Quadratmeter suchen. Auch die Anzahl der Anlagen sei nicht prognostizierbar. Und eine Windkraftanlage im Waldgebiet stehe vor hohen Hürden, denn die dafür benötigte Waldumwandlung sei langwierig, teuer und im Ausgang ungewiss.

Auch die Qualifikation der Fachplaner war in den Stellungnahmen bezweifelt worden. "Beteiligt sind Architekten für Städtebau, ein Magister für Hochbau und Diplombiologen", erklärte Leopold dazu.

Abstand kann nicht erhöht werden

Kurt Winter wollte noch wissen, wie das Gebiet Steinwald ausgewiesen sei. Es sei ein Mischgebiet mit einem Mindestabstand von 500 Metern zu einer Windkraftanlage. Winter schlug vor, diesen Abstand auf 700 Meter zu erhöhen. Das sei nicht möglich, denn dann müsse dieser Abstand für alle Mischgebiete in der Untersuchungskulisse angewendet werden. Das bedeute im Endeffekt sehr wahrscheinlich eine zu große Reduktion der Ausweisfläche mit den beschriebenen Gefahren der Rechtssicherheit des gesamten Planwerks.

Bürgermeister Christoph Enderle griff das Zitat von Winter aus der ersten Vorlage im Gemeinderat auf: "Wir haben nur die Wahl zwischen Pest und Cholera." Er mahnte aber auch an, an Kinder und Enkel zu denken, wenn klimarelevante Entscheidungen getroffen werden müssen. "Es ist eine schwere, aber zukunftsweisende Entscheidung", lautete sein Fazit.

Chance zur Genehmigung besteht

Werner Faulhaber (FWV) resümierte: "Ich denke, es ist gut geworden. Wir müssen für die Windkraft Fläche schaffen. Jede Anlage wird ja noch im BIMSCH-Verfahren geprüft." Andre Leopold bestätigte der Verwaltung und dem Gemeinderat, mit diesem Flächennutzungsplan eine ausreichend große Fläche auszuweisen, sodass dieser auch die Chance zur Genehmigung habe.