Die Gebühren für Verbrauch- wie auch Abwasser in Kippenheim sind neu kalkuliert. Bei der Gemeinderatssitzung wurden die neuen Zahlen vorgestellt – und begründet.
Zum Jahresanfang gelten in der Gemeinde neue Wassergebühren. Die Beträge wurden neu kalkuliert. Ergebnis: Es wird teurer. Ebenfalls ansteigen wird die Gebühr für das Abwasser. Bei der Sitzung des Gemeinderates wurden die Zahlen von Rechnungsamtsleiterin Carolin Schaub präsentiert und erklärt.
Bisher betrug die Wassergebühr zwei Euro pro Kubikmeter. Ab dem 1. Januar 2026 werden es 20 Cent mehr sein. Ein notwendiger Schritt, verdeutlichte Schaub. Denn: Die Gemeinde habe im Bereich der Wasserversorgung „große Investitionen“ gehabt. Darunter sind die Erschließung der verschiedenen Baugebiete, Erneuerungen von Wasserleitungen, die Sanierung des Tiefbrunnens oder auch die Verbindungsleitung Kippenheim-Schmieheim einschließlich dem Bau eines Druckerhöhungsbauwerkes.
„Hinzu kamen die Preissteigerungen in den letzten zehn Jahren“, erklärte Kippenheims Rechnungsamtsleiterin dem Gremium. Die Wasserverbrauchs- und Grundgebühren wurden seit 2015 nicht mehr kalkuliert – blieben also für ein Jahrzehnt unangetastet. Neben den berücksichtigten Investitionen wurde bei der Gebührenkalkulation der Entwurf des Wirtschaftsplans 2026 des Eigenbetriebs Wasserversorgung zugrunde gelegt (siehe Info.).
Viele Gelder flossen in die Wasserinfrastruktur
Außerdem wurden die Grundgebühren erhöht – für die verschiedenen Zählergrößen.
„Wir müssen uns nirgendwo verstecken“, befand Kippenheims Bürgermeister Matthias Gutbrod zu der neuen Kalkulation. Der Rathauschef hatte dabei auch die Investitionen im Zusammenhang mit der Wasserversorgung der Ortsteile im Blick. Dabei hob Gutbrod insbesondere die Arbeiten für die Wasserverbindung zwischen Schmieheim und Kippenheim hervor.
Und was bedeutet die Erhöhung in der Praxis? Die Verwaltung gab zwei Beispiele. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 145 Kubikmeter belaufen sich die Mehrkosten durch die Erhöhung der Frischwassergebühren auf 30,45 Euro brutto. Die Steigerung der Grundgebühren bedeutet für die gleiche Haushaltsgröße mit einem für den Haushalt typischen Zähler eine jährliche Mehrbelastung von 6,42 Euro brutto, also insgesamt 36,87 Euro brutto.
Bei einer Firma mit einem Jahresverbrauch von 2500 Kubikmetern und einem entsprechenden Zähler belaufen sich die Mehrkosten in dem Beispiel durch die Erhöhung der Frischwasser- und Grundgebühren auf 763,55 Euro brutto. „Bei einer gleichbleibenden Grundgebühr wären die Kosten für das Frischwasser entsprechend gestiegen und die jährlichen Mehrkosten für die Firma wären ähnlich gewesen aufgrund des hohen Wasserverbrauchs“, argumentiert die Verwaltung.
Neu festgelegt wurden auch die Abwassergebühren. Die Besonderheit: „Die Kalkulation geschieht hier rückwirkend“, so Schaub. Es gelte das Kostendeckungsprinzip. In die Kalkulation einbezogen wurden die vergangenen fünf Jahre. Für 2025 bedeutet das eine Erhöhung von 20 Cent auf einen Gebührensatz in Höhe von 2,73 Euro. Für das Niederschlagswasser wurde für das Jahr 2025 ein Gebührensatz in Höhe von 0,14 Cent pro Quadratmeter errechnet – er könne somit leicht reduziert werden. Unterm Strich wird es dennoch teurer.
Zur Veranschaulichung lieferte die Verwaltung auch hier ein Beispiel: „Ausgehend von einem Vier-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 145 Kubikmetern belaufen sich die Mehrkosten bei der Erhöhung der Schmutzwassergebühren um 0,20 Cent pro Kubikmeter auf 29 Euro pro Jahr.“ Die Gemeinderäte votierten einstimmig für die neuen Gebührensätze.
Eigenbetrieb Wasserversorgung
Der Jahresabschluss für 2023 des Kippenheimer Eigenbetriebs Wasserversorgung stand bei der Gemeinderatssitzung ebenfalls an. Der Jahresverlust beträgt laut den Unterlagen der Verwaltung für das Wirtschaftsjahr 29 769,32 Euro. Die Schulden haben sich durch eine Tilgung in Höhe von 108 059 Euro auf 538 588,65 Euro zum 31. Dezember 2023 verringert. Der Gesamtbetrag an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und der Gemeinde beläuft sich insgesamt auf rund 1,5 Millionen Euro zum Jahresende 2023. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 269,57 Euro, wird in der Beschlussvorlage verdeutlicht.