Die Kindergartengebühren waren das Schwerpunktthema der jüngsten Gemeinderatssitzung in Gechingen. (Symbolbild) Foto: Berg/dpa

Zweimal standen die Entgelte für die Kleinkindbetreuung auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung in Gechingen.

Gechingen - Wie schon wegen der Schließungen der Einrichtungen aufgrund angeordneter Corona-Lockdowns 2020 und Anfang 2021 stimmten die Räte einmütig auch für den Erlass der Gebühren für die jüngste Schließung vom 26. April bis 19. Mai. Lediglich die in Anspruch genommene Notbetreuung in diesem Zeitraum wird mit entsprechenden Tagessätzen in Rechnung gestellt. Die Mindereinnahmen für die Schließungszeit belaufen sich auf rund 17.500 Euro, informierte Kämmerer Andreas Bastl. Hierbei sind eventuelle Einnahmen aus der Notbetreuung nicht berücksichtigt.

Grenze bei 20 .000 Euro

Simon Klass stellte für die Bürgerunion den Antrag, den Beschluss so zu erweitern, dass dieses Vorgehen auch für eventuelle künftige Lockdowns gilt: "Wir sind uns ja einig, dass wir so verfahren wollen, dann brauchen wir nicht jedes Mal einen neuen Gemeinderatsbeschluss." "Ich habe mir dazu auch Gedanken gemacht", sagte Bastl. Jedoch habe er wieder Abstand davon genommen, "weil wir ja zum einen nicht wissen, wie lange ein Lockdown dauert und deshalb zweitens auch nicht vorhersehen können, wie hoch die Mindereinnahmen im Fall der Fälle sein werden". Man einigte sich darauf, diese Erlass-Vollmacht auf Mindereinnahmen bis zu 20. 000 Euro zu begrenzen.

Der zweite Punkt betrifft die Anpassung der Elterngebühren für das Kindergarten-Jahr 2021/22. Die Verwaltung schlägt vor, um der Kostenentwicklung Rechnung zu tragen, die Entgelte um 2,9 Prozent zu erhöhen. So sei auch der gemeinsame Vorschlag der Landesverbände. Diese empfehlen weiter, die Gebühren so zu fassen, dass eine Kostendeckung der kommunalen Aufwendungen von rund 20 Prozent erreicht wird. In Gechingen liegt diese Kostendeckung auch nach der Gebührenanpassung wie in den Vorjahren bei nur circa 14 Prozent. Für das Angebot verlängerte Öffnungszeiten in den Kitas Wolfswiesen und Villa Weingarten erhöht sich das Entgelt für eine Familie mit einem Kind von 130,90 Euro auf 134,70 Euro. Für zwei Kinder einer Familie sind es künftig 104,10 Euro je Kind, bei drei Kindern 69 Euro je Kind und bei vier oder mehr Kindern derselben Familie je Kind 22,60 Euro.

Grundentgelt für die Ganztagesbetreuung

Das Entgelt für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Kindergarten Zauberwald erhöht sich für Familien mit einem Kind von 77,40 Euro pro Wochentag im Monat auf künftig 79,60 Euro. Für zwei Kinder einer Familie sind es ab September 2021 je 59 Euro, für drei Kinder je 40 Euro und für vier und mehr Kinder je 15,80 Euro.

Das Grundentgelt für die Ganztagesbetreuung in der Kita Weingarten erhöht sich für Familien mit einem Kind in der Betreuung von 130,90 Euro auf 134,70 Euro pro Monat.

Familien mit zwei Kindern zahlen künftig 104,10 Euro je Kind, für drei Kinder sind es 69 Euro je Kind und für vier oder mehr Sprösslinge einer Familie werden künftig 22,60 Euro je Kind berechnet.

"Wir wollen nach wie vor eine nach Familieneinkommen gestaffelte Entgeltberechnung", sagte Tilman Schwarz für die SPD-Fraktion, "da wir aber um die Mehrheitsmeinung im Gemeinderat gegen eine solche wissen und auch die Verwaltung das nicht will, werden wir den entsprechenden Antrag nicht zum wiederholten Mal stellen. Wir werden jedoch geschlossen gegen die vorgestellte Anpassung der Gebühren stimmen." Auch Wolfgang Premm (Gechinger Freie Wähler) stimmte gegen die Erhöhung, die mehrheitlich abgesegnet wurde.