Fast 50 Zuhörer folgten den Beratungen zum Thema Windkraft im Furtwangener Gemeinderat und quittierten die Ablehnung (aufgrund fehlender Nachweise über die Zuwegung zum Windpark) mit Beifall. Foto: Stefan Heimpel

Die Ablehnung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wirft Fragen auf. Vor rund 50 Zuhörern diskutiert der Gemeinderat Furtwangen über die Zukunft des Windparks.

Für Aufsehen sorgt die aktuelle Ablehnung der immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die drei geplanten Windräder auf der Linacher Höhe bei Furtwangen, mit der dann auch die Genehmigung des Bauantrags abgelehnt ist. Ob diese Ablehnung rechtliche Auswirkungen und damit einen Stopp der aktuellen Planung bedeutet, blieb allerdings unklar.

 

Der Punkt der Tagesordnung sorgt auf jeden Fall für eine so große Zuschauerkulisse –mit rund 50 Gästen – wie selten im Gemeinderat. Nicht alle fanden einen Sitzplatz, es gab nicht einmal genügend Platz für weitere Stühle.

Christian Marzahn vom Bauamt stellte den Punkt der Tagesordnung vor. Das Unternehmen Siventis Windenergie mit Sitz in Vöhrenbach hat mit einem sogenannten „Rumpfantrag“ vom Juni 2025 die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen am Standort Linach im vereinfachten Verfahren nach Paragraf 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie unter den Verfahrenserleichterungen des Paragraf sechs des Windenergieflächenbedarfsgesetzes beantragt.

Dieser „Rumpfantrag“ wurde mittlerweile vervollständigt, sodass die formelle Anhörung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, Amt für Umwelt-, Wasser- und Bodenschutz, im Dezember 2025 in die Wege geleitet wurde. Daher wurde die Stadt vom Landratsamt um Begutachtung und Stellungnahme bis spätestens 31. Januar gebeten.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung

Es geht um den Antrag für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, worin dann automatisch die baurechtliche Genehmigung gemäß der Landesbauordnung enthalten ist.

Parallel dazu muss noch in einem gesonderten Antrag das Waldumwandlungsverfahren behandelt werden. Nach Aussage der Verwaltung ist für diese Entscheidung lediglich das Bauplanungsrecht und die für ein Bauvorhaben notwendige Erschließung relevant.

Unklarheit besteht aus Sicht der Verwaltung unter anderem bei der Zuwegung zum Windpark, die offensichtlich im November noch nicht feststand und auch im Antrag nicht enthalten ist.

Aktuell geplant ist laut Projektbeschreibung wohl eine Zuwegung von Linach her über die Gemeindeverbindungsstraße Kirchweg. Der Verwaltung liegen allerdings keine Informationen vor, inwieweit hier eine Zuwegung möglich ist und ob eventuell weitere Zustimmungen von Privateigentümern hierfür erforderlich wären.

Entscheidung des Gemeinderats

Aus Sicht der Verwaltung ist die wegerechtliche Situation für das Bauvorhaben nicht gesichert, sodass das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraf 36 des Baugesetzbuches zumindest vorerst, aufgrund fehlender Erschließung zu versagen ist.

Nach umfangreichen, auch kontroversen Diskussion folgte der Gemeinderat mehrheitlich mit zehn Ja-Stimmen und sieben Gegenstimmen dem Vorschlag der Verwaltung und lehnte aufgrund fehlender Erschließung durch fehlende Nachweise über die Zuwegung zum Windpark diese Genehmigung ab. Dies wurde von den zahlreichen Zuschauern, darunter viele Gegner der Windkraft im Bregtal, mit Beifall quittiert.

Diskussion im Gemeinderat zur Windkraft

Bürgermeister Florian Merz
 machte den Standpunkt der Verwaltung dazu deutlich. Die Windkraft in Linach sei ein heikles Thema und seiner Meinung nach sei die Nutzung der Windenergie gut und richtig. Jeder Bezirk sollte hier seinen Anteil bringen, weshalb der Gemeinderat auch dem Vorranggebiet zugestimmt hat. „Ich glaube an das Verwaltungsrecht! Auch jeder private Bauherr muss bei seinem Bauantrag die Erschließung nachweisen, vorher geht nichts. Das Vorgehen des Landratsamtes widerspricht allem, was ich gelernt habe“, erklärte Merz. Die Anfrage des Landratsamtes kam allerdings, so die Verwaltung, erst zwei Tage vor Erstellung der Tagesordnung und dann mit einer Deadline vom 31. Januar.

Rainer Jung (FW)
machte deutlich, dass er nicht gegen Windkraft sei. Aber auch er sei überzeugt, dass bei einer Genehmigung eine „klare und saubere Erschließung“ vorliegen muss. Bisher sei schon viel Geld in das Projekt geflossen, weshalb scheitert es an diesem einfachen Punkt? Er sei enttäuscht über diese Unklarheiten. Die Punkte habe man in der Fraktion gar nicht diskutieren können, sodass jeder Gemeinderat für sich selbst entscheiden müsse.

Manfred Kühne (CDU)
sagte, dass es bei Bauanträgen keine Zweiklassengesellschaft geben dürfe. Ohne die notwendigen Unterlagen gebe es keine Entscheidung. In jahrelangen Verfahren hätte man die Zuwegung klären können.

Isolde Grieshaber (UL)
vertrat für ihre Fraktion allerdings eine ganz andere Meinung. Durch die Zustimmung zu diesem Vorhaben könne man deutlich machen, dass die Energiewende vor Ort wichtig ist und damit ein Zeichen setzen. Schon seit rund 14 Jahren verfolgen die Kommunen im Oberen Bregtal nun schon dieses Ziel. Zwar sei es korrekt, dass es keine Baugenehmigung ohne Klarheit bei der Erschließung geben könne. Aber hier sei die Situation eine andere, wie durch entsprechende Gerichtsurteile bereits belegt wurde. Man müsse unterscheiden zwischen der Erschließung für die Bauzeit, also wie man mit dem Material für das Windrad an die Fläche herankommt, und der „betrieblichen Erschließung“ während der 30 Jahre Betrieb beispielsweise für das Wartungsteam. Vom Baugesetzbuch werde aber, so Grieshaber, nur diese betriebliche Erschließung gefordert und hier wurden entsprechende Verträge mit den Eigentümern der Grundstücke bereits abgeschlossen und auch im Antrag angeführt. Die Erschließung für die Bauzeit dagegen gehöre zum separaten Verfahren der Waldumwandlung. Die Erschließung für den Betrieb der Anlage sei gesichert, damit stehe einer Genehmigung nichts im Wege.

Heinz Guhl (SPD)
bezeichnete die Ausführungen der UL als einleuchtend. Auf jeden Fall gehe es hier nur um die Erschließung und Zufahrt. Auf keinen Fall dürfe es wieder eine Grundsatzdiskussion zur Windkraft geben.

Guido Seng (IFF)
war schon grundsätzlich gegen die Windkraft und wollte gegen die Genehmigung stimmen. Diskutiert wurde unter anderem die Frage über die Zufahrt über den Kirchweg, was für die Stadt aber keine Kosten verursachen dürfe, so Seng. Ein entsprechender Ausbau durch die Betreiber würde aber den Kirchweg aufwerten. Ebenso sei deutlich geworden, dass unklar ist, ob fehlende Zustimmung durch den Gemeinderat irgendeine aufschiebende Wirkung hat. Aber ohne eine Stellungnahme bis zum 31. Januar im Landratsamt würde die Meinung aus Furtwangen von der Genehmigungsbehörde gar nicht mehr berücksichtigt werden.