Nach dem jüngsten Beschluss ist das nun amtlich. Rainer Jung sieht darin einen Schock und ein „böses Weihnachtsgeschenk“ für die Bevölkerung.
Beschlossen wurde vom Gemeinderat, wie schon vom Technischen Ausschuss vorberaten, die Erhöhung der Gebühren für Wasser und Abwasser. Wolfgang Mauz vom Beratungsbüro Heyder und Partner stellte dabei die Kalkulationen vor und erläuterte die Grundlagen für die Berechnung der Gebühren.
Entscheidend für die Kalkulation der Preise ist die Kostendeckung. Wie Wolfgang Mauz erläuterte, muss zuerst der gebührenfähige Aufwand ermittelt werden. Das sind die Kosten, die bei der Klärung des Abwassers ebenso wie bei der Versorgung mit Frischwasser anfallen. Da sind zunächst die Betriebs- und Verwaltungskosten für die Anlagen. Dazu kommen die kalkulatorischen Kosten wie Abschreibungen für Investitionen in Technik oder Leitungsnetz. Dazu kommen die anfallenden Zinsen.
Dem gegenübergestellt wird die Menge an Schmutzwasser beziehungsweise Frischwasser und daraus werden dann die entstehenden Kosten je Kubikmeter errechnet. Dies ist der vorgeschriebene kostendeckende Gebührensatz.
Die Berechnung der Gebühren muss spätestens nach fünf Jahren erneut erfolgen. Eine Neuberechnung nach zwei Jahren wie in Furtwangen hält Wolfgang Mauz allerdings für sinnvoll, da sonst die Steigerungen bei den Gebühren möglicherweise noch wesentlich deutlicher ausfallen könnten.
Rainer Jung (FW) machte auf den scheinbaren Widerspruch aufmerksam, dass bei geringerem Wasserverbrauch in der Stadt die Gebühren steigen. Dies sei die Folge, so Wolfgang Mauz, da sich an den Fixkosten nicht viel ändere, sie aber auf eine geringere Wassermenge umgelegt werden müssten. Die notwendige Erhöhung beim Trinkwasser, so Rainer Jung, sei für die Bevölkerung zusammen mit den Änderungen bei der Grundsteuer wohl ein Schock und ein „böses Weihnachtsgeschenk“.
Frage nach Investitionen
Isolde Grieshaber (UL) fragte nach dem Einfluss von aktuell laufenden Investitionen auf Preise von Wasser und Abwasser. Kämmerer Marcel Dold machte deutlich, dass die Investitionen natürlich in die Kalkulationen einfließen. Kostenwirksam, so Wolfgang Mauz, würden die Maßnahmen allerdings erst, wenn sie tatsächlich abgeschlossen sind und damit dann Kosten für die Abschreibung beginnen. Man könne, so Marcel Dold, auf die Einrechnung der Investitionen verzichten. Bei der nächsten Gebührenkalkulation machten sie sich dann aber durch die beginnende Abschreibung noch deutlicher bemerkbar.
Keine soziale Komponente?
Guido Seng (IFF) sagte, dass diese Preiserhöhung gerade auch sozial schwächeren Schichten Probleme bereiten könnte. Er fragte nach Möglichkeiten einer sozialen Komponente. Wegen des Gebots der Kostendeckung sei dies nicht möglich, erklärte Bürgermeister Herdner. Roland Thurner (UL) fragte, wieso beim Niederschlagswasser plötzlich die versiegelte Fläche deutlich geringer sei als bisher. Das soll geprüft werden.
Die neuen Gebühren
Wasserversorgung
Bei der Wasserversorgung wurde der bisherige Preis von brutto 2,05 Euro je Kubikmeter um 60 Prozent angehoben auf künftig 3,28 Euro.
Abwasser
Die Gebühren für Abwasser steigen von 3,17 Euro je Kubikmeter um 16 Prozent auf 3,67 Euro.
Niederschlagswasser
Die Gebühr für das Niederschlagswasser sinkt von 0,49 Euro um rund zehn Prozent auf 0,44 Euro.
Die dezentrale Abwasserbeseitigung
steigt um 54 Prozent für Kleinkläranlagen auf 52,89 Euro je Kubikmeter und für die Leerung von Gruben auf 5,29 Euro .