Freiflächen-Photovoltaikanlagen ja – aber in welcher Form? (Symbolbild) Foto: © Stephan Leyk – stock.adobe.com

Im Gemeinderat wurde nun Kritik an der Art der geplanten Freiflächen-PV-Anlage laut. Nach neuerlicher Diskussion stimmte das Gremium schließlich mehrheitlich der Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark Wehrleshof Linach“ zu.

Es klang bei diesem Tagesordnungspunkt wie nach einer Formalie: „Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark Wehrleshof Linach“.

 

Eigentlich ging es in jüngster Sitzung des Gemeinderats nur darum, eben diesen Aufstellungsbeschluss zu treffen und damit einen weiteren Schritt im Prozedere hin zur letztendlichen Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV) der EnBW Energie Baden-Württemberg zu gehen. Gegen diesen Beschluss regte sich nun aber Widerstand. Bereits im Vorfeld hatte der Gemeinderat für die Durchführung einer Potenzialanalyse für Freiflächen-PV-Anlagen gestimmt und unter anderem auch diverse Restriktions- und Ausschlusskriterien definiert. Ein besonderes Anliegen war, den Ausbau der Freiflächen-PV im Einklang mit dem Natur- und Landschaftsschutz zu gestalten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat laut Sitzungsvorlage eine aktuelle Größe von 8,9 Hektar. Davon kann jedoch aufgrund der Ausschlusskriterien nur ein Teilbereich für das vorgesehene PV-Vorhaben genutzt werden.

Roland Thurner (UL) äußerte Kritik an der Art der geplanten Anlage. Es finde eine Verringerung der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche statt. Trotz eines zu erwartenden geringeren Strom-Ertrags plädiere er für den Einsatz von sogenannter Agri-Photovoltaik. Diese Anlagen erlauben es, zusätzlich zur Energiegewinnung eine Fläche weiterhin auch landwirtschaftlich nutzen zu können. Er sei gegen die geplante Einzäunung und für den Erhalt der „freien Landschaft.“ Das sah Guido Seng (Initiative für Furtwangen) ähnlich.

Bürgermeister auch für Erhalt landwirtschaftlicher Flächen

Bürgermeister Josef Herdner verwies nochmals auf die Potenzialanalyse. Auch er sei für den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen. Eine alternative Nutzung könne man auch als Chance begreifen, durch die ja vielleicht gerade der Erhalt bäuerlicher Landwirtschaft unterstützt werde.

Isolde Grieshaber (UL) merkte an, dass bei eventuellen weiteren künftigen derartigen Vorhaben immer jeweils einzeln entschieden werde – was der Bürgermeister bejahte.

Rainer Jung (FW) meinte, der Gemeinderat habe ja seinerzeit der Potenzialanalyse zugestimmt. Er sprach sich wie weitere Räte für die Beschlussvorlage aus. Der Gemeinderat stimmte schließlich mit acht Ja-, fünf Neinstimmen und fünf Enthaltungen der Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark Wehrleshof Linach“ zu.