Der Bebauungsplan „Fichtenäcker III“ in Fluorn-Winzeln geht in die nächste Runde. Im Bereich „Schönauer Straße“ sind ein Discounter und ein Hotelbetrieb geplant.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung bestehender Gewerbeflächen am östlichen Siedlungsrand von Fluorn-Winzeln geschaffen werden, heißt es im Vorentwurf des Umweltberichts der Gfrörer Ingenieure.
Thomas Grözinger stellte dem Gremium den aktuellen Sachstand vor. Gegenüber der ursprünglichen Planung haben sich zwei wesentliche Änderungen ergeben, hieß es. Die verkehrliche Erschließung des geplanten Discounters vom Seilerweg (Süden) mit Wendemöglichkeit und Durchgängigkeit bei der Feuerwehr sei nicht optimal gewesen und wurde deshalb geändert.
Versickern spart bares Geld
Nun soll bei der Feuerwehr eine Verkehrsfläche für Blaulichtorganisationen sowie ein Fuß-und Radweg geschaffen werden. Geplant sei eine asphaltierte Fläche mit Poller, die im Falle einer Umleitung geöffnet werden kann. Dies werde im Zuge der Erschließung straßenrechtlich aufgearbeitet.
Der zweite Punkt drehte sich um die Entwässerung. Der Gemeinderat hatte sich schon dafür ausgesprochen, das Oberflächenwasser versickern zu lassen und dafür eine geeignete Fläche zu finden. Nach drei Versuchsvarianten der Versickerung wurde diese auch gefunden. Dadurch werden die Erschließungskosten erheblich reduziert, erfuhr das Gremium.
Große Freude im Gremium
Konkret gehe es um 400 bis 500 000 Euro, die bei der Erschließung eingespart werden können. Demgegenüber stehen lediglich etwa 6000 Euro für Bohrungen und Ingenieur, so die Schätzung von Bürgermeister Rainer Betschner auf Nachfrage aus dem Gremium zu den Kosten der zusätzlichen Bohrungen.
Die genannten Zahlen sorgten im Gemeinderat für Freude. Was die Ausgleichsmaßnahmen angehe, so sei man bestrebt, so viel wie möglich im Plangebiet umzusetzen. Die fehlenden Ökopunkte seien extern auszugleichen.
Sondergebiet für Hotel-Gewerbe
Bei zwei Enthaltungen billigte der Gemeinderat den geänderten Bebauungsplanvorentwurf sowie die geänderten Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Die Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sollen frühzeitig beteiligt werden.
Derselbe Beschlussvorschlag fand auch beim Bebauungsplan „Schönauer Straße“ Zustimmung. Dessen Geltungsbereich befindet sich innerhalb des Bebauungsplans „Fichtenäcker III“, stellt jedoch einen eigenen Bebauungsplan dar. Das Sondergebiet soll Platz für einen Discounter sowie Gewerbefläche für einen Hotelbetrieb mit sonstigen Nutzungen bieten.
Zone für Radler und Fußgänger
Was die Verkaufsfläche des Discounters (Penny-Markt) angeht, so hätten die übergeordneten Behörden nur eine Größe von 799 Quadratmeter (qm) zugestanden, nachdem eine Marktanalyse zuvor noch eine Legitimation von 1000 qm bestätigt hatte.
Im ursprünglichen Bebauungsplan-Vorentwurf war sogar eine Verkaufsfläche von maximal 1200 qm festgesetzt, hieß es in der Sitzungsvorlage.
Statt einer öffentlichen Durchfahrt vom Seilerweg in Richtung Norden sollen im Rahmen der Parkplatzfläche des Lebensmittelmarkts ausreichend Wendemöglichkeiten geschaffen werden.
Der nördliche Abschnitt auf Höhe des Feuerwehrhauses soll dagegen als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ nur als Geh-und Radweg sowie als Zufahrt für die Blaulichtorganisationen freigegeben werden.