Der Fischerbacher Gremium hat einstimmig einen Kriterienkatalog für Freiflächen Photovoltaik beschlossen. Damit will die Gemeinde die Energiewende voranbringen.
Bereits im Dezember des vergangenen Jahres war das Thema „Freiflächenphotovoltaik“ auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Damals wurde der grundsätzliche Beschluss gefasst, es zu ermöglichen, allerdings wurden Kriterien gefordert, um es einzugrenzen. Claudia Schmid aus der Verwaltung erläuterte, dass sich Fischerbach angesichts des fortschreitenden Klimawandels zur Energiewende und zum Ziel einer klimaneutralen, erneuerbaren Energieversorgung bekenne.
„Bereits jetzt werden auf dem Gebiet der Gemeinde Fischerbach erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere mehrere Windkraftanlagen, aber auch Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei“, erläuterte sie. So habe die Gemeinde Fischerbach sämtliche geeignete Dachflächen von gemeindlichen Gebäuden für eine PV-Nutzung zur Verfügung gestellt und möchte sich auch dem Bau von PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich nicht verschließen. Somit kämen auch bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in Betracht.
Die Verwaltung legte am Montagabend nun einen Kriterienkatalog vor, der mit wenigen Abänderungen einstimmig beschlossen wurde. Kommt künftig ein Interessent auf die Gemeinde zu, muss er darlegen, wie und dass er die entsprechenden Kriterien umsetzen will. Der Gemeinderat wird das Projekt dann bewerten, ihm obliegt das Planungsrecht. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erfolgt dann die Beteiligung der Öffentlichkeit. Fachbehörden geben ihre Stellungnahme ab, was beispielsweise Boden, Erosion, Blendwirkung, Wasserwirtschaft oder Naturschutz betrifft, somit sind diese Fragen kein Bestandteil des Kriterienkatalogs. Dieser schreibt vor, dass höchstens 0,25 Prozent der Gesamtgemarkung, also maximal fünf Hektar zur Verfügung gestellt werden. Es soll nur eine Freiflächenanlage pro Jahr zugelassen werden. Die Gesamtfläche einer Anlage soll 1,5 Hektar nicht übersteigen. Anträge werden gesammelt und zum Stichtag 1. März entschieden, in diesem Jahr ausnahmsweise zum 1. Juli. Weiter wurde festgelegt, dass Anlagen mit der Möglichkeit, dass sich Einwohner aus Fischerbach daran beteiligen können, vorrangig zugelassen werden sollen. Unternehmerisch geführte Anlagen müssen ihren Unternehmenssitz in Fischerbach haben. Die Hangflächen von Gemsbühl bis Bergeckhöfe sind grundsätzlich ausgeschlossen, um das Landschaftsbild zu erhalten. Der Abstand zur Wohnbebauung oder touristischen Erholungsbereichen muss mindestens 150 Meter Luftlinie betragen. Ursprünglich waren 200 Meter Abstand angegeben, was der Gemeinderat ablehnte. Michael Kohmann forderte zusätzlich, den Abstand zu „benachbarter Bebauung“ einzufügen. Denn wenn es sich jemand vor die eigene Nase setze, sei dieser selbst dafür verantwortlich. Auch wurde festgelegt, dass der Antragsteller sich verpflichtet, sämtliche Verfahrenskosten für das gesamte Bauleitplanungsverfahren und notwendige Gutachten zu übernehmen. Der Gemeinde entsteht so kein finanzieller Aufwand.
Mit dem Netzbetreiber muss bereits im Vorfeld eine geeignete Netzanbindung über Erdkabel geklärt und die geplante Trassenführung in einem Lageplan dargestellt werden. Bei Stilllegung der Anlage oder dem Ende der Einspeisung muss sie innerhalb eines Jahres zurückgebaut werden. Für Stefan Heizmann ist klar, dass die Kriterien nicht in Stein gemeißelt sind und bei Bedarf angepasst werden müssen. „Wir müssen uns herantasten“, meinte Bürgermeister Thomas Schneider.
Erste Anfrage
Es liegt bereits eine Anfrage von Jürgen Schwarz vom Roserhof vor. Er erläuterte nach der Sitzung, dass er eine Anlage von etwa einem Hektar im Bereich Turm plane. Es handelt sich um eine Fläche unterhalb des Walds, die landwirtschaftlich nicht interessant sei. Er müsse jetzt erst mal rechnen, ob sich die Anlage überhaupt lohne.