Der Gemeinderat Pfalzgrafenweiler hatte die „Einführung der Ortschaftsverfassung im Teilort Neu-Nuifra“ in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und hat in der jüngsten Gemeinderatssitzung auch der Änderung der Hauptsatzung zugestimmt. 50 Jahre lang war der Ortsteil ein Bezirk der Gemeinde.
Der Tagesordnungspunkt „Einführung der Ortschaftsverfassung im Teilort Neu-Nuifra“ in der letzten Gemeinderatssitzung in Pfalzgrafenweiler im Jahr 2023 würde Stoff für eine abendfüllende Diskussion bieten, so die einführenden Worte von Bürgermeister Dieter Bischoff.
Bereits Ende November war aus der Mitte des Gemeinderats in nichtöffentlicher Sitzung der Antrag gestellt worden, in Neu-Nuifra die Bezirksverfassung abzuschaffen und die Ortschaftsverfassung einzuführen. Die Änderungen – auch die dafür erforderliche Änderung der Hauptsatzung – sollten bereits bei der nächsten Kommunalwahl, die für den 9. Juni 2024 terminiert ist, angewendet werden.
Gemeindeverwaltung hat Änderung nicht empfohlen
Die Gemeindeverwaltung machte in der Sitzung durch Hauptamtsleiter Marco Kaupp ihren Standpunkt klar und legte dem Gemeinderat eine Auflistung von Pro- und Contra-Argumenten bezüglich der aktuell geltenden Bezirksverfassung und einer eventuellen Ortschaftsverfassung vor. Trotz „der netten Menschen in Neu-Nuifra und deren hohem Engagement“, so Bürgermeister Bischoff, sehe er die Einführung der Ortschaftsverfassung als nicht begründet an. Deshalb werde dies aus Sicht der Gemeinde nicht empfohlen. Zudem habe die bisherige Regelung – mit Bezirksverfassung, Bezirksbeirat und Bezirksbeiratsvorsitzendem – im rund 100 Einwohner zählenden Neu-Nuifra seit der Gebietsreform vor 50 Jahren funktioniert.
Bürgermeister sieht Mehraufwand
Laut Bischoff entstehe durch die Ortschaftsverfassung ein zusätzlicher Aufwand, und wahlberechtigte Bürger müssten zur Wahl dennoch nach Pfalzgrafenweiler gehen. Denn in Neu-Nuifra könne aufgrund der geringen Einwohnerzahl kein eigener Wahlbezirk gebildet werden. Zudem sei ihm, so Bischoff, kein ähnlich gelagerter Fall bekannt, bei dem in den letzten fünf Jahrzehnten seit der Gebietsreform nachträglich eine Ortschaftsverfassung eingeführt wurde. „Das wird Aufsehen erregen in der politischen Landschaft“, zeigte er sich überzeugt. Den Beschlussvorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt hatte die Verwaltung bewusst offen gelassen.
Entscheidung bereits nichtöffentlich getroffen
Ratsmitglied Adolf Gärtner (Freie Wähler) wollte nicht alles wiederholen, was in nichtöffentlicher Sitzung diskutiert und beschlossen worden war. Er verwies auf die bereits geführte ausführliche Diskussion und verlangte vom Bürgermeister die Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses aus nichtöffentlicher Sitzung. Schließlich war dort die Entscheidung bereits gefallen: Das Gremium hatte mit 18 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen die Einführung der Ortschaftsverfassung in Neu-Nuifra beschlossen.
Alle Ortsteile sind nun gleichgestellt
Zum Ende der Gemeinderatssitzung wies Gärtner noch darauf hin, dass es ihm wichtig sei, keinen Keil zwischen Verwaltung und Gemeinderat zu treiben. „Der politische Status aller eingemeindeten Ortsteile sollte gleichgeschaltet sein“, kommentierte er den Beschluss. Bürgermeister Bischoff enthielt sich eines Kommentars zu den Worten Gärtners, obwohl er, wie er betonte, gerne etwas dazu gesagt hätte.
Direkt danach beschloss der Gemeinderat mit einer Enthaltung die erforderliche Neufassung der Hauptsatzung. In die neue Hauptsatzung wurden die Abschaffung der Unechten Teilortswahl zur nächsten Kommunalwahl, die auf 18 Sitze festgelegte Sitzzahl im Gemeinderat und die Einführung der Ortschaftsverfassung in Neu-Nuifra aufgenommen.
Laut aktueller Hauptsatzung bleibt die Zahl der Ortschaftsräte in Neu-Nuifra wie bisher im Bezirksbeirat bei vier Mitgliedern. Eine Ortschaftsverwaltung wird nicht eingerichtet.