Die Grundsteuer wirft Fragen auf. (Symbolfoto) Foto: Jens Büttner/dpa

Warum ein unbebauter Bauplatz mehr Grundsteuer kostet als ein solcher mit einem Wohnhaus darauf – diese und weitere Fragen zur Grundsteuer kamen in der Sitzung des Gemeinderats Eschbronn auf.

In der Sitzung des Gemeinderats wunderte sich Ratsmitglied Rainer Scheck, weshalb ein unbebauter Bauplatz mehr Grundsteuer kostet als ein solcher mit einem Wohnhaus darauf. „Wo kommt die Steuermesszahl her?“, wollte Scheck wissen.

 

Nach Auskunft von Bürgermeister Franz Moser handelt es sich bei der Grundsteuer um ein zweistufiges Verfahren. Die Steuermesszahl lege das Finanzamt fest. Den Multiplikator für bebaute und unbebaute Grundstücke gebe der Gesetzgeber vor.

Die Aufgabe der Gemeinde bestünde darin, hierauf die Hebesätze anzuwenden und die Grundsteuerbescheide zu verschicken. Vereinzelt sei es zu schwierigen Fällen gekommen, wenn beispielsweise ein Bach ein Grundstück teile, erläuterte der Bürgermeister.

Jonas Preuss fügte ergänzend hinzu, bei Fragen könne mit dem Gutachterausschuss der Stadt Rottweil in Kontakt getreten werden, der gerne Auskunft über die Aufteilung der Flächen erteile.

Zweiten Bescheid mit höherem Betrag erhalten

Fred Zehnder berichtete, ihm sei von einem Bürger zugetragenen worden, dass er drei Tage nach dem Bescheid einen zweiten mit einem deutlich höheren Grundsteuerbetrag erhalten hätte. „Da muss dann auf der Gemeinde (Rathaus Dunningen) nachgefragt werden“, so die Empfehlung für Bürgermeister Moser.