Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg zwischen Mariazell und Locherhof ist als Satzung beschlossen. Nach Auskunft von Bürgermeister Franz Moser soll bis in zwei Wochen mit der Erschließung begonnen werden. Foto: Herzog

Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg ist als Satzung beschlossen. Bereits in zwei Wochen soll mit der Erschließung begonnen werden.

Mit dem Satzungsbeschluss hat der Gemeinderat einen Knopf an das Vorhaben gemacht, das bereits vor zehn Jahren mit der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) begonnen hatte.

 

Bürgermeister Franz Moser sprach von einem Meilenstein in der Geschichte der Gemeinde, denn mit dem Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg gebe es nun auch im Ortsteil Mariazell ein Gewerbegebiet. Wie er erinnerte, sei 2015 mit der Ausweisung einer Gewerbefläche die Absicht verfolgt worden, dass hier ein Nahversorger für beide Ortsteile ansiedele. Der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat sei im Juli 2018 erfolgt. Da jedoch im Gewerbegebiet Ob Heckenwald in Locherhof zu dieser Zeit eine große Nachfrage nach Gewerbeflächen geherrscht habe, sei die Konzentration auf dieses Gebiet gelegt worden, schilderte der Bürgermeister.

Nachdem es im vergangenen Jahr für das 2,68 Hektar große Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg konkrete Anfragen von Betrieben zur Ansiedlung gegeben hatte, kam wieder Bewegung in das Vorhaben. Noch im Januar 2024 wurde der Entwurf aus dem Jahr 2018 beschlossen. Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg hat dazu geführt, dass der Entwurf geändert und nochmals in eine Offenlage gehen musste. „Das RP hat darauf bestanden, dass in diesem Gebiet nur ein Nahversorger ansiedeln darf“, erläuterte Moser.

Über die nochmals eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen der Verwaltung berichtete André Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro RIP. Ihm zufolge entsteht durch das Bauvorhaben ein Defizit von knapp 250 000 Ökopunkten.

Da es für die Zufahrt ins Gewerbegebiet von der Mariazeller Straße aus keine Linksabbiegespur brauche, spare die Gemeinde circa 150 000 Euro. Die Straßenverkehrsbehörde verlange jedoch einen 2,55 Meter breiten, einseitigen Gehweg an der Erschließungsstraße. Mit dem Straßenbauamt sei man sich hingegen einig, dass ein Gehweg mit 1,50 Meter Breite ausreiche. Vorerst werde aus Kostengründen kein Gehweg gebaut, betonte der Ingenieur.

Einstimmig befürworteten die Räte die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen und Anregungen und beschlossen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ziegelhüttenweg“ samt Bauvorschriften und planungsrechtlichen Festsetzungen als Satzung.