Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Nach dem die rechtlichen Voraussetzungen angepasst wurden, müssen die Gemeinden nun die neuen Hebesätze festlegen.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Hauptfeststellungszeitpunk, bereits aus dem Jahr 1964 und damit vor 60 Jahren, zu umfassenden Ungleichbehandlungen führe. Am 9. September 2024 hat das Finanzministerium Baden-Württemberg für die Grundsteuer B das sogenannte Transparenzregister veröffentlicht.