Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Nach dem die rechtlichen Voraussetzungen angepasst wurden, müssen die Gemeinden nun die neuen Hebesätze festlegen.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Hauptfeststellungszeitpunk, bereits aus dem Jahr 1964 und damit vor 60 Jahren, zu umfassenden Ungleichbehandlungen führe. Am 9. September 2024 hat das Finanzministerium Baden-Württemberg für die Grundsteuer B das sogenannte Transparenzregister veröffentlicht.
Die Gemeinde Empfingen wird in einem Hebesatzkorridor von 312 Prozent bis 324 Prozent ausgewiesen. Auf dieser Basis würde das Grundsteueraufkommen 2025 bei der Grundsteuer A bei einem fast aufkommensneutralen Hebesatz von 452 Prozent insgesamt 13 338 Euro betragen. Bei der Grundsteuer B würde das Gesamtjahresvolumen bei einem aufkommensneutralen Hebesatz von 329 Prozent insgesamt 687 335 Euro betragen
In Zeiten klammer Kassen der Kommunen müssen die Gemeinden sich jetzt auch noch mit den Hebesätzen beschäftigt. Als letzter in der Kette müssen sie die erhöhten Steuerbescheide ihren Bürgen zustellen und verantworten.
Grundsteuer 2024 bringt bisher 698 000 Euro
Das Grundsteueraufkommen der Gemeinde Empfingen im Jahr 2024 aus der Grundsteuer A und B ohne Nachzahlungen beträgt aktuell 698 000 Euro (Grundsteuer A: 12 217 Euro; Grundsteuer B: 686 200 Euro). Berechnet mit einem Hebesatz bei der Grundsteuer A von 500 Prozent und bei der Grundsteuer B von 350 Prozent.
Der Gemeinderat ist sich allerdings einig, dass die Grundsteuer angehoben werden muss, was im Blick auf den Haushalt mit den Großprojekten Kompass81, Reichenhalden und Ortsumfahrung um nur die wichtigsten zu nennen von Nöten sei. Das Gremium möchte sich aber nicht am Hebesatzkorridor orientieren sondern den Hebesatz für das Jahr 2025 für die Grundsteuer A auf 500 Prozent anheben, wodurch das Grundsteueraufkommen 14 754,20 Euro beträgt, und für die Grundsteuer B auf 360 Prozent, wodurch das Grundsteueraufkommen bei 752 098,82 Euro liegen würde. Die neue Grundsteuer gilt ab dem 1. Januar 2025. Da nach der neuen Gesetzgebung nicht mehr die Gebäudegröße zur Veranlagung der Grundsteuer zählen wird, sondern ausschließlich die Größe des Grundstückes würden sich die Kosten auch ohne Anheben des Hebesatzes zuungunsten der Besitzer größerer Grundstücke verschieben, so Bürgermeister Truffner.
Auf dem Weg bis zum heutigen Stand mussten schon viele Etappen gegangenen werden. Angefangen mit den unabhängigen Gutachterausschüsse der Kommunen welche die Bodenrichtwerte festlegen mussten, die Eigentümerinnen und Eigentümer mussten ihre Grundsteuererklärungen abgeben und die Finanzämter mussten die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide erlassen. Zu guter Letzt müssen die Kommunen mit den Hebesätzen für die Grundsteuer 2025 ihren Teil beitragen. Erst dann steht endgültig fest, wie viel Grundsteuer jede Eigentümerin und jeder Eigentümer ab 2025 zu zahlen hat.
Wegen Krankenhaus droht eine höhere Kreisumlage
Über den Kommunen im Kreis Freudenstadt ziehen aber zusätzlich dunkle Wolken aus Richtung Schwarzwald auf. Das Kreiskrankenhaus wird aller Voraussicht nach in den kommenden Jahren 20 Millionen im Jahr minus machen, wie Ferdinand Truffner wehmütig in der Gemeinderatssitzung verkündete. Wenn nun der Bund und das Land den Kreis Freudenstadt im Stich lassen, hat der Kreis das Werkzeug Kreisumlage in der Hand, was nichts anderes bedeutet dass die Kommunen – sprich deren Bürger – die Suppe auslöffeln dürfen.
Stimmen aus dem Rat
Harald Briegel
tat sich sichtlich schwer „Mit dieser maroden Anhebung der Grundsteuer kann ich, wie ich es schon im Vorfeld signalisierte mit gehen“.
Uwe Gfrörer:
„Mir ist es wichtig dass die Bürger wissen, dass wir uns Gedanken machen aber wir brauchen hinsichtlich des Haushaltes diese Erhöhung“.
Andreas Seifer:
„Wir haben es uns nicht leicht gemacht, große Grundstücke wären auch ohne den Hebesatz zu erhöhen teurer geworden. Wir sind im Rahmen was man dem Bürger zumuten kann“.
Bürgermeister Ferdinand Truffner:
„ Der Abmangel vom Freudenstädter Kreiskrankenhaus betrug im Jahr 2020 5,96 Millionen Euro die vom Landkreis Freudenstadt getragenen wurden. Für das Jahr 2024 wird mit einen Abmangel in Höhe von mindestens 17,5 Millionen Euro gerechnet und die Tendenz ist steigend. Dies entspricht neun Prozentpunkten beim Hebesatz der Kreisumlage und ist von unserem Landkreis und seinen Kommunen nicht zu stemmen“. Deshalb müsse die Landesregierung und auch den für die Finanzierung des laufenden Krankenhausbetriebs zuständigen Bund dringend zum Handeln aufgerufen werden die Krankenhausreform nachzubessern und notfalls auch eine Klage ins Auge fassen.