Die auf dem Lackendorfer Friedhof neu erstellten Grabkammern wurden bei der Neukalkulation der Grabnutzungsgebühren eingerechnet. Foto: Weisser

Die Bestattungsgebühren der Gemeinde Dunningen wurden neu kalkuliert. Bei der letzten Ruhe wird somit vieles teurer.

Für alle Bestattungsformen wurden die Gebühren angepasst. Teilweise gab es deutliche Erhöhungen.

 

Auf den Friedhöfen sei einiges gemacht worden, deshalb sei es zwingend notwendig gewesen, die Satzung anzupassen, meinte Kämmererin Dagmar Maier. Die Kosten für alle drei überplanten Friedhöfe mit sämtlichen Bestattungsformen wurden dabei mit einbezogen.

Grabkammern werden berücksichtigt

Das Tübinger Büro Heyder und Partner errechnete für die Gemeinde die Zahlen. Ein Mitarbeiter des Büros stellte die Kalkulation im Gemeinderat vor. Er sprach im Vergleich zu anderen Kommunen von einem „humanen Anstieg“ der Gebühren.

Es sei wichtig, dass die Ratsmitglieder „grob nachvollziehen“ könnten, wie sich die Gebühren errechneten, äußerte Bürgermeister Peter Schumacher. In der neuen Berechnung werden die in Lackendorf neu erstellten Grabkammern wie auch andere Änderungen der allgemeinen Unterhaltung aller Friedhöfe berücksichtigt.

Kostendeckung von zehn Prozent

Nach der Gemeindeordnung, so hieß es, seien die Kommunen bei den Gebührenhaushalten gehalten, diese im Rahmen der Gebote und Vertretbarkeit kostendeckend auszurichten. Bei den Benutzungsgebühren und beim Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten schlug die Verwaltung den beiden Gremien die gerundeten Beträge der Gebührenobergrenze vor. Bei der Aussegnungshalle blieb man deutlich darunter. Die Gebühr für die Nutzung der Halle wurde mit einem Kostendeckungsgrad von nur zehn Prozent (451 Euro) veranschlagt.

Bisher lag die Gebühr bei 230 Euro. Bei einem höheren Ansatz laufe die Gemeinde Gefahr, dass die Leichenhalle künftig nicht mehr genutzt werde, sagte der Bürgermeister. Die Grabnutzungsgebühr für ein Reiheneinzelerdgrab liegt zukünftig bei 2630 Euro (bisher 1800 Euro).

Kosten bis zu 4710 Euro

Als Urnengrab beträgt die Gebühr 970 Euro (bisher 670 Euro). Ein Doppelerdgrab (Wahlgrab /doppelbreit) kostet 5510 Euro (bisher 4580 Euro), für dieselbe Ausführung in doppeltief sind 5050 Euro (bisher 3590 Euro) zu entrichten. Für ein Reiheneinzelrasengrab (Grabkammer) werden 2740 Euro verlangt.

Ein Doppelrasenwahlgrab (doppeltief) als Grabkammer kostet 3150 Euro – die doppelbreite Ausführung 4710 Euro.