Der Steinbruch der Firma Gebrüder Kaltenbach GmbH und Co. KG war Thema im Gemeinderat. Foto: Lothar Schwark

Die Kaltenbach-Transportmischanlage soll dauerhaft rechtlich gesichert sein. Ein längerer Auffüllcharakter bleibt unvermeidbar.

Mit neun Ja-Stimmen, bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung, gab der Gemeinderat Dornstetten in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht für das immissionsschutzrechtliche Änderungsverfahren und den Rekultivierungsplan für den Steinbruch der Firma Gebrüder Kaltenbach GmbH und Co. KG.

Details der neuen Planung

In der Sitzung anwesend waren auch Armin Kaltenbach von der Geschäftsführung der Firma sowie mehrere planerische Berater. Sie erläuterten Details der neuen Planung, die nun eine maximale Auffüllhöhe von 715 Metern über Normalnull und einen niedrigeren Böschungswinkel vorsieht. Bisher genehmigt gewesen seien 710 Meter. Dann habe die Firma eine Auffüllhöhe von 725 Metern geplant. Hier habe jedoch die Stadt um Reduzierung gebeten, sodass nun ein Kompromiss gefunden wurde.

Hintergrund der geänderten Planung ist, so geht auch aus den Sitzungsunterlagen zum Thema hervor, die Transportmischanlage dauerhaft rechtlich zu sichern und weiter nutzen zu können. So solle, wie es heißt, der betreffende Bereich über ein Bebauungsplanverfahren (Zwischen den Hecken I – fünfte Änderung) als gewerbliche Fläche festgesetzt werden. Erforderlich sei aber in diesem Zusammenhang auch eine Änderung der Rekultivierung für die restliche Steinbruchfläche. Grundsätzlich, darauf wies Hauptamtsleiter Oliver Zwecker hin, würden nötige Ausgleichsmaßnahmen auf dem gleichen Grund realisiert, nicht andernorts.

Notwendigkeit erklärt

Die Planer gingen unter anderem auf die Genehmigung zur Gewinnung von Muschelkalk durch die Firma seit dem Jahr 1997 sowie die damit verbundene Wiederauffüllung und Rekultivierung ein, ebenso auf den genehmigten Rekultivierungsplan für eine ehemalige Lehmgrube im Nordosten des Geländes. Sie erklärten die Notwendigkeit des jetzigen Änderungsverfahrens, die Fortschreibung des Flächennutzungsplans und als Ziel die Arrondierung der gewerblich genutzten Flächen durch eine Ergänzung des bestehenden Bebauungsplans. Auch die geänderten Geländeformen und neuen Auffüllflächen zur Kompensation wegfallender Auffüllflächen waren Themen.

Wie das Ganze tatsächlich aussehen wird, wenn man künftig auf der Bundesstraße gen Horb am Kaltenbach-Gelände entlangfährt, davon konnte sich der Rat mittels einer 3-D-Simulation ein Bild machen.

Wichtig sei, so der Tenor, dass das Ganze nicht zu unschön werde und ins Landschaftsbild soweit möglich eingefügt werde. Allerdings, auch das verhehlte Zwecker nicht, werde längere Zeit ein Auffüllungscharakter bestehen.

Verwaltung ermächtigt

Das Besondere an der Abstimmung war, dass die geänderten Antragsunterlagen auf Basis der in der Sitzung vorgestellten Planung noch nicht vorlagen. Der Rat erteilte der Verwaltung mit der Abstimmung die Befugnis, das Einvernehmen mit dem Vorhaben zu erteilen, wenn die Unterlagen vorliegen.