Für die Feuerwehren in Dornstetten gibt es eine neue Satzung. Diese hat der Gemeinderat jüngst beschlossen.
Zentrale Änderungen der Feuerwehrsatzung beschloss der Gemeinderat von Dornstetten in der vergangenen Sitzung bei einer Enthaltung.
Hauptamtsleiter Oliver Zwecker, zugleich Feuerwehrkommandant, erläuterte die wichtigsten Details der Neufassung. Auch das Kommunalamt habe bereits auf die Anpassung der Satzung, die bislang noch aus dem Jahr 2012 datiert war, hingewiesen, betonte er.
Insgesamt sei das Ganze binnen drei Monaten ausgearbeitet und nun vollbracht worden. Das sei eine sportliche Leistung gewesen und habe den Beteiligten aller Abteilungen der Wehr einiges abverlangt.
Gemeinsame Altersabteilung für die Gesamtwehr
Grundsätzlich, so Zwecker, gehe es in der Wehr weiter um die Förderung von Nachwuchs, um Mitglieder- und Nachfolge-Rekrutierung. „Wir haben viele unbesetzte Posten. Es ist schwierig, die vielen Aufgaben zu bewältigen.“ Am 16. und 24. November seien Wahlen bei der Jugendfeuerwehr und bei den Alterskameraden vorgesehen, Hauptversammlung der Gesamtwehr inklusive Wahlen sei am 24. November. So könne der Gemeinderat in der Sitzung am 5. Dezember das Ganze bestätigen. Dieser Zeitplan sei wohl möglich.
Konkrete Regelungen zur Amtszeit und zum Ausscheiden
Änderungen in der neuen Satzung seien, so Zwecker, dass in den Abteilungen künftig bis zu zwei Stellvertreter des Abteilungskommandanten möglich seien. Ferner solle es künftig neben den Altersabteilungen eine gemeinsame Altersabteilung für die Gesamtwehr geben; die bisherigen Altersabteilungen in Dornstetten und Aach würden Unterabteilungen. Zwecker wies darauf hin, dass hier auch die Feuerwehrleute aus Hallwangen dabei seien.
Bei Funktionsträgern wie Jugendfeuerwehrwart, Leiter Altersabteilung, Schriftführer und Kassier seien konkrete Regelungen zur Amtszeit und zum Ausscheiden vorgesehen, die so bislang nicht im Detail in der Satzung geregelt gewesen seien. Insbesondere solle hier in allen drei Fällen eine Amtszeit von drei Jahren festgelegt werden. Gegenüber bisher fünf verspreche man sich hier auch eine bessere Überschaubar- und Regelbarkeit sowie verbesserte Reaktionsmöglichkeiten.
Genaue Regelungen zur Zusammensetzung des Feuerwehrausschusses und der Abteilungsausschüsse (Funktionsträger und gewählte Mitglieder) griffen künftig zudem ebenso wie Regelungen zur Hauptversammlung und zu Wahlen.
An der Struktur wird nichts geändert
Finanzielle Auswirkungen der jetzigen Neuerungen seien gering, meinte Zwecker. Funktionsträger, die eine Entschädigung erhielten, habe es bereits in der bisherigen Satzung gegeben. Eine tatsächliche Auswirkung trete erst ein, wenn auch die Feuerwehr-Entschädigungssatzung geändert werde.
Stadtrat Dietmar Zander (FB) fragte mit Blick auf die Feuerwehrabteilungen Dornstetten und Aach nach, warum man denn nicht nur eine Feuerwehr bilde. Zwecker: „An der Struktur ändern wir gar nichts.“ Es sei im Übrigen leichter, dort, wo es eine Wehr im Stadtteil gebe, Nachwuchs zu rekrutieren. Generell laufe die Mitgliederwerbung über Mund-zu-Mund-Propaganda, zum Beispiel sei aber auch die Feuerwehr-AG an der Grundschule gut gelaufen.