Novum im Gemeinderat: Wie Kämmerer Markus Neumaier bekanntgab, wird die Kommune künftig die Splittung bei der Berechnung der Abwassergebühren wieder aufheben. Im Gremium machte sich daraufhin Unmut breit.
Rund ums Thema Gebühren und Beiträge drehte sich die Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses. Es wird zu Erhöhungen kommen, allerdings nicht in allen Bereichen. Der Gemeinderat beschloss alle Änderungen einstimmig.
Annett Bleiler von der Schmidt und Häuser GmbH stellte ihre Globalberechnung für die Kanal-, Klär- und Wasserversorgungs-Beiträge vor. Die bisher Berechnung stammt aus dem Jahr 2003 – eigentlich werde empfohlen, die Kalkulation alle zehn Jahre zu aktualisieren, führte sie aus.
Erste Globalberechnung seit 21 Jahren
Sie empfahl dem Gemeinderat, künftig folgende Sätze zu erheben: Teilbeträge für den öffentlichen Abwasserkanal: 4,70 Euro pro Quadratmeter Nutzungsfläche (bisher 2,95 Euro); für den mechanischen und biologischen Teil der Kläranlage: 1,35 Euro pro Quadratmeter Nutzungsfläche (bisher 0,75 Euro); Wasserversorgungs-Beitrag: 2,60 Euro pro Quadratmeter Nutzungsfläche (bisher: 3,45 Euro). Diese Sätze liegen knapp unter ihrer kalkulierten Beitragsobergrenze. Eine Preissteigerung wie diese halte sie für „sehr normal für die Jahre, die dazwischen liegen“, sagte Bleiler.
Sie stellte klar, dass sich die Globalberechnung auf den Anschlussbeitrag beziehen muss, den beispielsweise Häuslebauer bei nicht erschlossenen Grundstücken einmalig zahlen müssen, wenn sie ans öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden. Deshalb sei das Gros der Bürger von der Erhöhung dieser Beiträge auch gar nicht betroffen. Die Beiträge dienen – zu einem kleinen Teil – der Deckung des Aufwands zur Herstellung der öffentlichen Einrichtungen des Kanalsystems. Die laufenden Kosten sollen durch die Abwassergebühren gedeckt werden, mit denen sich der Gemeinderat danach befasste.
Kämmerer Markus Neumaier stellte die Kalkulation vor, die ebenfalls das Büro Schmidt und Häuser erstellt hatte. Hier liegt die letzte Kalkulation acht Jahre zurück. Neumaier erinnerte daran, dass rückwirkend für 2010 die gesplittete Abwassergebühren eingeführt wurde, es wurde also separat eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr erhoben. Da der Kostenanteil der Niederschlagswasser-Beseitigung in Hofstetten aber außergewöhnlich gering sei, könne man künftig auf die Trennung verzichten, erklärte Neumaier. Es wird also wie in den früheren Jahren wieder eine einheitliche Gebühr erhoben, und zwar entsprechend der Kalkulation in einer Höhe von 1,94 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Bislang wurden 1,06 Euro pro Kubikmeter Abwasser und 0,35 Euro für den Quadratmeter fürs Niederschlagswasser erhoben.
Bei der neuen Gebühr handelt es sich um eine Mischkalkulation. Bei einigen Gemeinderäten stieß diese Rolle rückwärts auf Unverständnis. „Wir haben also damals Tausende von Euro umsonst ausgegeben für Luftbilder und so weiter?“, drückte Bernhard Krämer (CDU) seinen Unmut darüber aus, dass die Gebühr für einige Jahre überhaupt umgestellt werden musste.Erfreulicher wurde es bei den Wassergebühren.
Hier kam Kämmerer Markus Neumaier bei seiner Kalkulation auf einen neuen Wasserpreis von insgesamt 2,14 Euro pro Kubikmeter, der für die Jahre 2025 und 2026 gelten soll. Zum Vergleich: In den Jahren 2022 bis 2024 wurde ein Preis von 2,24 Euro pro Kubikmeter erhoben.
Gesplittete Gebühren
Dass Gemeinden in Baden-Württemberg keine gesplitteten Abwassergebühren erheben, ist eine Seltenheit. Im Laufe der Umstellung der Regelung ab 2010 und in den folgenden Jahren zeigte sich, dass nach und nach insgesamt 97 Prozent der Kommunen die Regelung vollzogen und erfolgreich umstellten. Als wesentlicher Vorteil einer gesplitteten Gebühr wurde in der Begründung von Landesseite angeführt, dass so die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Kanalisation und Kläranlagen besser abgebildet werde.Hintergrund: Die Splittung trenne die Beseitigung von Niederschlagswasser vom Trinkwasserverbrauch ab.Haushalte mit höherem Wasserverbrauch, beispielsweise Familien, würden auf diese Weise entlastet. Haushalte mit höherem Flächenverbrauch müssten infolge der Gebührensplittung allerdings mehr bezahlen.