Das Gebiet Käppeleswasen II ist nun überplant, Nachverdichtungen im nördlichen Bereich des Gebiets sind dort künftig nicht mehr möglich.
Dauchingen - Das Gebiet Käppeleswasen II in Dauchingen ist nun auch überplant, Nachverdichtung wie dieses kurz vor der Fertigstellung stehende Mehrfamilienhaus im nördlichen Bereich des Gebiets sind dort künftig nicht mehr möglich.
Motto ist lieber spät als gar nicht
Das Bebauungsplanverfahren Käppelewasen II wurde während der jüngsten Sitzung des Gemeinderates verabschiedet. Ziel der nachträglichen Überplanung dieses innerdörflichen Areals ist das Ansinnen von Rat und Verwaltung, eine zu starke Nachverdichtung zu vereiteln. Dabei gelte das Motto lieber spät als gar nicht, denn ein großes Mehrfamilienhaus ist in diesem Bereich bereits bezogen, ein zweites steht kurz vor der Fertigstellung. Genau dieser Mehrgeschoss-Wohnungsbau ist seitens Bürgermeister Torben Dorn unerwünscht.
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der ortstypischen Bebauung und künftigen Entwicklung des Gebietes geschaffen. Nach Billigung des Erstentwurfs 2021 und einer anschließenden Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde der Planentwurf aufgrund eingegangener Stellungnahmen in der Form geändert, dass die Grundzüge der Planung berührt wurden.
Keine Stellungnnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung
Daher wurde nach Billigung dieses Entwurfs im März die Durchführung einer erneuten verkürzten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Im Rahmen dieser Beteiligung gingen keine Stellungnahmen ein. Der Gemeinderat hat mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen der Gemeinderäte Gönner und Klotz die Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit und der verkürzten Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend dem vorgelegten Abwägungsprotokoll beschlossen. Mit derselben Mehrheit wurde der Bebauungsplan Käppelewasen II entschieden.