Für die Gemeinderatssitzungen gilt eine Geschäftsordnung – die lässt dem Sitzungsleiter viel Spielraum. Foto: Rapthel-Kieser

Dass die AfD wegen der Meinungsverschiedenheiten um ihre unwillige Kandidatin Sonia Zadikyan eine öffentliche Sitzung verlässt, das ist auch in Burladingen ein bisher nie da gewesener Fall. Wir fragten Bürgermeister Davide Licht.

Bürgermeister Davide Licht hat nach der Wutrede des AfD-Fraktionsvorsitzenden Joachim Steyer und dem geschlossenen Rückzug seiner Fraktion aus dem Sitzungssaal in der Oktober-Sitzung des Gemeinderats eine Hausaufgabe mitbekommen.

 

Er solle doch, so sagte es CDU-Rätin Dörte Conradi, die Geschäfts- und Hausordnung des Burladinger Gemeinderates durchforsten, ob nicht Möglichkeiten bestünden, so etwas künftig zu unterbinden.

Was die einen als Respektlosigkeit und Demokratieverachtung werten, das sehen die anderen als von der freien Rede gedeckt. Unsere Redaktion hat dem Bürgermeister der Stadt Burladingen, Davide Licht, nach diesem Eklat im Gemeinderat einige Fragen gestellt.

Die Geschäftsordnung des Gemeinderats umfasst zehn Seiten und 29 Paragrafen

So wollten wir unter anderem wissen, wie er als Bürgermeister das Verhalten der AfD-Fraktion in der jüngsten Gemeinderatssitzung bewertet, ob er als Hausherr Möglichkeiten habe, solch einem Verhalten Einhalt zu gebieten und auch, ob die freie Rede immer Vorrang habe.

Außerdem wollten wir wissen, wie seiner Meinung nach der Steyer-Satz: „Die Mehrheitsverhältnisse werden sich ändern und dann wird die AfD im Burladinger Gemeinderat sich an das Verhalten der CDU-Fraktion erinnern“ zu werten sei. Ein Ausrutscher oder gar eine Drohung?

Jetzt hat Licht geantwortet. Er schreibt: „Aufgrund der Regelungen in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie in der Geschäftsordnung des Gemeinderats und der einschlägigen Rechtsprechung wäre es in der vergangenen Sitzung nicht verhältnismäßig gewesen, dem Redner das Wort zu entziehen.“

Vorsitzende übt das Hausrecht aus

Tatsächlich hat der Gemeinderat eine Geschäftsordnung. Diese umfasst zehn Seiten und 29 Paragrafen. So geht es im Paragraf 16 nur um die Redeordnung, und da heißt es in Absatz 5: „Ein Redner darf nur vom Vorsitzenden und nur zur Wahrnehmung seiner Befugnisse unterbrochen werden. Der Vorsitzende kann den Redner zur Sache verweisen oder zur Ordnung rufen.“

Aber nicht nur das: Wer sich als Gemeinderat ungebührlich benimmt, dem könnte es sogar ans Sitzungsgeld gehen. Paragraf 14 der Geschäftsordnung des Burladinger Gemeinderates befasst sich nur mit dem Thema „Handhabung der Ordnung, Hausrecht“. Im Absatz 1 wird klar gestellt, dass der Vorsitzende das Hausrecht ausübt, Zuhörer zur Ordnung rufen oder erforderlichenfalls aus dem Sitzungsraum verweisen kann.

AfD-Fraktion hat die Sitzung im Oktober verlassen

Und in Absatz 2 heißt es dann: „Gemeinderäte können bei grober Ungebühr oder bei wiederholten Verstößen gegen die Ordnung vom Vorsitzenden aus dem Beratungsraum verwiesen und von der Sitzung ausgeschlossen werden; mit dieser Anordnung ist der Verlust des Anspruchs auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung verbunden. Bei wiederholten Verstößen gegen die Ordnung kann der Gemeinderat ein Mitglied für mehrere, höchstens jedoch für sechs Sitzungen ausschließen.“

Steyer ergriff am Ende in der jüngsten Sitzung im Gemeinderat das Wort und äußerte sich zur Causa Sonia Zadikyan, die vom Gremium nicht von ihrem Amt befreit wurde. Nie hätte er gedacht, dass der Gemeinderat Sonia Zadikyan in der konstituierenden Sitzung dazu zwingen würde, ihr Amt auszuüben, hieß es damals.

Es folgten Auszüge aus der Bibel, Vorwürfe gegen die CDU-Fraktion sowie gegen die Presse. Letztlich standen Steyer und seine Fraktionskollegen einer nach dem anderen auf, verließen die Sitzung und blieben bis zu deren Ende im Vorraum.