130 Euro pro Jahr werden künftig für einen Hund fällig. Foto: Dyrefotografi.dk - stock.adobe.com

Doch nicht nur die Werte für die Berechnung zur Grundsteuer steigen, auch die Hundesteuer und Kurtaxe erhöhen sich.

Der Gemeinderat hat die Hebesätze für die neuen Grundsteuerberechnungen festgelegt: auf 482 Prozent, bislang 375 Prozent, für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und 450 Prozent (bisher 430 Prozent) für die Grundsteuer B. Die Gewerbesteuer bleibt bei 350 Prozent.