Bitzer können gelassen der neuen Grundsteuer entgegensehen, die ab 2025 gilt: Das geht aus dem Zwischenbericht hervor, den Kämmerer Alexander Hersam im Gemeinderat vorgestellt hat. Wie viel Immobilienbesitzer genau bezahlen müssen, steht noch aus.
Grundsätzlich sei die Grundsteuer eine der wesentlichen Finanzierungsquellen für kommunale Haushalte, betont Kämmerer Alexander Hersam. Die Einnahmen daraus bleiben vollständig vor Ort und können flexibel im Haushalt eingesetzt werden.
Und doch muss sich auch die Gemeinde Bitz mit einer Anpassung ihrer Hebesätze befassen. Einen Zwischenbericht dazu hat der Kämmerer im Gemeinderat vorgestellt.
Die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer hatte das Bundesverfassungsgericht im April 2018 als verfassungswidrig eingestuft. Der Landtag von Baden-Württemberg hatte 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen, das ab dem 1. Januar 2025 gilt.
Mit dem jetzigen Hebesatz B gingen 92 155 Euro verloren
In Baden-Württemberg entscheidet nur die Grundstücksfläche, kombiniert mit dem amtlich ermittelten Bodenrichtwert, über die Höhe der neuen Grundsteuer. Die Größe des Gebäudes darauf und sein Wert sind unerheblich.
Empfohlen wird zudem eine „Aufkommensneutralität“. Das bedeutet, dass die Steuereinnahmen der Gemeinde gegenüber der bisherigen Grundsteuer gleichbleiben sollten, sprich: Sie sollte keine Mehreinnahmen anstreben. Es gibt aber keine gesetzliche Verpflichtung.
Die Hebesätze betragen derzeit in Bitz 320 Prozent bei der Grundsteuer A und 300 Prozent bei der Grundsteuer B. Der größte Teil der Bitzer Grundsteuereinnahmen wird mit der Grundsteuer B – bebaute Bereiche – erzielt. Dieser beträgt knapp 361 000 Euro.
Nach jetzigem Stand muss der Hebesatz erhöht werden. Würde der bisherige Hebesatz von 300 v. H. beibehalten, hätte Bitz pro Jahr rund 92 155 Euro weniger an Steuererträgen.
Auch in Bitz wird vorerst auf die Einführung der Grundsteuer C verzichtet
Bei der Grundsteuer A erzielt die Gemeinde bisher Erträge von rund 6803 Euro. Die Rücklaufquote der neuen Grundsteuer-Messbescheide zum 1. Januar 2025, die der Verwaltung vorliegen, liegen derzeit bei rund 70 Prozent.
Die geringe Quote liegt daran, dass das Finanzamt erst Ende des Jahres 2023 mit der Erstellung der Messbescheide begonnen hatte. Folglich ist eine Prognose des Hebesatzes zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer möglich.
Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke werden durch das Ertragswertverfahren bewertet. Maßgebend ist dabei die Ertragsmesszahl des Flurstücks.
Um Finanzspekulationen auf unbebaute Grundstücke zu verringern und neuen Wohnraum auf vorhandenen Bauflächen zu ermöglichen, gibt es ab 2025 eine Grundsteuer C. Die anfallende Grundsteuer würde um ein Vielfaches höher ausfallen als bei bebauten Grundstücken.
Einsprüche müssen beim Finanzamt eingelegt werden
Aufgrund des hohen Aufwandes und der geringen Anzahl solcher Grundstücke auf Gemeindegebiet will die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt aber darauf verzichten, eine solche Steuer zu erheben.
Eines ist laut Hersam jetzt schon sicher: Es wird Gewinner und Verlierer geben, aber die neue Grundsteuer werde in Bitz niemanden in den Ruin stürzen oder existenzbedrohend sein.
Wie hoch die neue Grundsteuer konkret wird, hängt von den festgelegten Hebesätzen ab. Diese werden derzeit noch ausgerechnet.
Die Bitzer Verwaltung wird in der nächsten Gemeinderatssitzung einen Satzungsentwurf zum Hebesatz vorlegen. Hersam weist aber bereits jetzt darauf hin, dass Einsprüche gegen die neue Grundsteuer bei dem zuständigen Finanzamt und nicht bei der Gemeinde eingelegt werden müssen.