Bereits 2016 hatten sich in Bitz die Gegner der Windkraft im Waldstück zwischen ihrer Heimatgemeinde und Winterlingen formiert. Nun steht das Thema erneut auf der Tagesordnung. Foto: Holbein

Schon oft und ausgiebig hat der Bitzer Gemeinderat kontrovers über die für Windkraft vorgesehene Waldfläche zwischen Bitz und Winterlingen debattiert. In der jüngsten Sitzung fand der Planentwurf des Regionalverbands für den Ausbau keine Mehrheit.

Der Regionalverband Neckar-Alb hat laut Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg bis 2025 die Aufgabe, mindestens zwei Prozent der Regionsfläche für den Ausbau von Windkraft – 1,8 Prozent – und für Solarenergieanlagen – 0,2 Prozent – im Regionalplan auszuweisen.

 

Hierfür wurden entsprechende Teilregionalpläne für die Landkreise Zollernalb, Tübingen und Reutlingen zusammengestellt. Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben bis 11. April Gelegenheit, sich zu den Planentwürfen zu äußern und ihre Stellungnahme abzugeben. Der Beschlussvorschlag der Bitzer Verwaltung sah vor, keine Einwendungen gegenüber den ausgewiesenen Flächen für Windkraft und Solarenergie vorzubringen. Zwar sind auf der Gemarkung der Gemeinde Bitz keine Flächen für die Nutzung von Windenergie oder Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen, aber Bitz ist bezüglich Windkraft von den Flächen bei Burladingen/Küche respektive Straßberg/Winterlingen tangiert.

Aufgrund der Entfernung zur Ortsbebauung ist die Verwaltung der Auffassung, dass von den Planungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gemeinde Bitz zu befürchten seien. Dem widersprachen einige Gemeinderäte energisch: Sie halten nach wie vor Windenergie am ausgewiesenen Standort zwischen Bitz und Winterlingen für nicht wirtschaftlich.

Hubert Schiele: „Wenn es nicht wirtschaftlich wäre, würde keiner bauen“

Das Argument von Bürgermeister Hubert Schiele – „Wenn es nicht wirtschaftlich wäre, würde keiner bauen“ – konnte die Kritiker nicht überzeugen. Sie befürchten, mit einer Einwilligungserklärung für den Planentwurf alle Fäden eines wirksamen Widerspruchs aus der Hand zu geben. Vor allem deshalb, weil die Möglichkeiten der Einflussnahme auf einen Bau von Windkrafträdern wegen der so genannten „Privilegierung“ deutlich geringer ist als früher.

Im Klartext heißt das: Windkraft hat oberste Priorität. Dafür braucht es keinen Bebauungsplan. Dagegen sind Freiflächen-Solaranlagen keine privilegierten Vorhaben im Außenbereich und deren Genehmigung in der Regel nur über einen Bauantrag realisierbar.

PV-Anlage soll im Frühjahr in Betrieb gehen

Was das bedeutet, zeigt sich in Bitz bei der kleinen Freiflächen-PV-Anlage beim ehemaligen Müllplatz am östlichen Ortsrand. Im November 2021 wurde im Gemeinderat mit dem Aufstellungsbeschluss das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „PV-Anlage – Alter Auffüllplatz“ eingeleitet; bürokratische Hürden verzögerten das Projekt. Derzeit läuft die Baugenehmigung, teilte Schiele in der Sitzung mit. Er erwartet, dass die PV-Anlage im Frühjahr in Betrieb genommen werden kann.

Bei der Abstimmung des Gemeinderats über die Zustimmung zu den Teilregionalplänen zeigte sich dessen Zerrissenheit: Das Ergebnis mit sechs Ja- und sechs Nein-Stimmen ließ den Bürgermeister etwas ratlos zurück. Eine Beschlussfassung wurde damit erst einmal verschoben.