Ab 2025 gelten auch in der Gemeinde Bitz neue Hebesätze für die Grundsteuer B– vorerst bis Ende 2026 (Symbolfoto). Foto: dpa/Jens Büttner

Der Gemeinderat Bitz hat einstimmig neue Hebesätze beschlossen, die ab 1. Januar 2025 erhoben werden.

Die Gemeinde Bitz erhebt ab 1. Januar 2025 ihre Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg. Die neue Hebesatzsatzung wurde vom Gemeinderat in vergangener Sitzung einstimmig beschlossen.