Der Gemeinderat Bitz hat einstimmig neue Hebesätze beschlossen, die ab 1. Januar 2025 erhoben werden.
Die Gemeinde Bitz erhebt ab 1. Januar 2025 ihre Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg. Die neue Hebesatzsatzung wurde vom Gemeinderat in vergangener Sitzung einstimmig beschlossen.
Die Grundsteuer A, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, bleibt mit einem Hebesatz von 320 vom Hundert (v.H.) unverändert. Die Grundsteuer B, Grundstücke, steigt von 300 auf 405 v.H. Auf die Einführung der Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke wurde zunächst verzichtet.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt ebenfalls unverändert bei 340 v.H. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer wäre in der aktuellen wirtschaftlichen Lage ein falsches Signal, begründete Bürgermeisterin Raphaela Gonser.
Für die meisten Bitzer Bürger ist besonders die Grundsteuer B relevant: sie bezieht sich auf bebaute und unbebaute Grundstücke.
2027 wird in Bitz nachjustiert
Für Kommunen ist sie eine der wichtigsten Einnahmequellen. Die Gelder fließen unter anderem in die Infrastruktur, in Soziales sowie in Bildungs- und Kultureinrichtungen. Die Gemeinde hat im Jahr 2024 Erträge aus der Grundsteuer B in Höhe von 361 000 Euro, bei einem Hebesatz von 300 v.H.
Würde dieser Hebesatz beibehalten werden, käme es pro Jahr zu einem Minderertrag von rund 92 000 Euro. Dies würde den Handlungsspielraum der Gemeinde deutlich einschränken.
Die Hebesätze gelten vorerst bis zum 31.12.2026. Dadurch hat die Gemeinde die Möglichkeit, den Hebesatz zum 1. Januar 2027 unter Berücksichtigung aller Umstände nachzusteuern, wodurch die Aufkommensneutralität besser gewährleistet wird.