Der Bad Herrenalber Gemeinderat hat die neue Parkgebührenordnung beschlossen. Was sich ändert und ab wann die neue Verordnung gilt.
Das Parken in Bad Herrenalb wird einheitlich geregelt – und damit an den meisten Stellen teurer als bisher. Zudem wurde auf Antrag der Fraktion Grüne Liste plus ein weiteres Gebiet mit in die Parkgebührenordnung aufgenommen.
Über mehrere Gemeinderatssitzungen hinweg zog sich die Erarbeitung einer neuen Parkgebührenordnung für Bad Herrenalb. Nachdem sich das Gremium grundsätzlich geeinigt hatte, beantragte die Fraktion Grüne plus, weitere Gebiete in die neue Ordnung mitaufzunehmen: Gaistalstraße von der Einmündung Jägerweg bis zur Bushaltestelle (zehn Parkplätze), Jäger 21 bis 23 (fünf Parkplätze), Im Kloster von der Einmündung Sägwasenplatz bis Hausnummer 24 sowie die Schwimmbadstraße gegenüber der Hausnummern eins bis sieben.
Neue Parkplätze im Jägerweg kosten etwa 10 000 Euro
Zu diesen vier Bereichen hatte die Verwaltung eine Stellungnahme vorbereitet. Den größten Diskussionsbedarf gab es dabei beim Jägerweg. Dort sei es nach Auffassung der Verwaltung schwierig, weitere öffentliche Parkplätze einzurichten, erläuterte Martin Müller, Sachgebietsleiter Bürgerservice und Ordnungsamt. Dieses Problem könnte mit der Entfernung der Büsche und einer anschließenden Asphaltierung behoben werden. Dafür würden Kosten in Höhe von etwa 10 000 Euro anfallen. Der Vorschlag der Verwaltung lautete, diesen Bereich nicht in die Gebührenordnung mitaufzunehmen. So könnte die Ausgabe von fünf Dauerparkausweisen für Unmut sorgen. Das wirkliche Problem sei die geringe Fahrbahnbreite, wodurch Rettungsdienste und Müllfahrzeuge immer wieder Probleme hätten, durchzukommen. Dies könnte durch die Entfernung der Büsche gelöst werden. „Wir schaffen Parkplätze, nehmen aber nichts ein“, kritisierte Stephan Pfeiffer (Pro H&H) den Verwaltungsvorschlag, die Büsche zu entfernen, den Bereich aber nicht in die Gebührenordnung mitaufzunehmen. Volker Schlöder (Grüne plus) sagte, dass es zu wenig Parkplätze gibt. Susanne Speck (Pro H&H) wollte wissen, ob diese Veränderung denn überhaupt im Sinne der Anwohner wäre. Müller erwiderte, dass aus Einwohnersicht die Dauerparkplätze gut wären.
Bad Herrenalber Kämmerer ist Spielverderber
Bevor über diesen Punkt aber beschlossen werden konnte, schritt der Stadtkämmerer ein. „Es tut mir leid, dass ich den Spielverderber spielen muss“, sagte er. Wenn bei der Einrichtung der Parkplätze Kosten anfallen, brauche es einen Vorschlag zur Finanzierung, zumal im Haushaltsentwurf, der auch noch gar nicht genehmigt sei, keine Mittel dafür eingetragen seien.
Daraufhin schlug Christian Romoser (CDU) vor, diese Kosten in die nächste Haushalts-Beratung mitaufzunehmen. Ein Antrag, der im Gremium eine große Mehrheit fand. Der Gemeinderat stimmte außerdem dafür, das Gebiet in die Parkgebührenordnung mitaufzunehmen. Ebenso verhielt es sich beim Bereich Im Kloster. Hier gab es ebenfalls lediglich zwei Gegenstimmen. Abgelehnt wurde dagegen der Bereich Schwimmbadstraße. Hier zeigte sich die Verwaltung ebenfalls kritisch und das Gremium folgte bei sieben Ja- und neun Gegenstimmen bei einer Enthaltung dem Vorschlag der Verwaltung, das Gebiet nicht mitaufzunehmen.
Die neue Parkgebührenordnung gilt ab 1. April
Nach diesen Anträgen galt es noch, über die gesamte Parkgebührenordnung abzustimmen. Auch hier gab es eine große Mehrheit: Mit 16 Ja- und einer Gegenstimme wurde die neue Verordnung beschlossen.
Bislang galt eine Staffelung von 50 Cent (Zone drei), 70 Cent (Zone zwei) und einem Euro pro halbe Stunde in der Zone eins. Die große Mehrheit war bereits in einer früheren Sitzung dafür, dass künftig überall die gleichen Gebühren gelten sollen: ein Euro pro halbe Stunde. Dazu gibt es weiter die Brötchentaste, mit der in bestimmten Bereichen 30 Minuten kostenlos geparkt werden kann.
Ebenfalls einheitlich sind künftig auch die Preise für die Dauerparkscheine.
Statt wie bis jetzt 20 beziehungsweise 30 Euro werden künftig überall 40 Euro pro Monat fällig. Auch die Bezahlmöglichkeit per App soll kommen. Die neue Verordnung tritt zum 1. April in Kraft.