Gegenüber dem Zimmerner Rathaus entsteht ein kleines, privat vermarktetes Baugebiet mit einem Mehrfamilienhaus, vier Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften. Foto: Weisser

Die Gemeinde Zimmern kann im Moment im Kernort keine Bauplätze anbieten. Interessenten müssen auf die alsbald anlaufende Erschließung von "Zimmern-Ost IV" warten. Indessen macht eine Bauträgerfirma Werbung für Baugrundstücke im Ortszentrum – mitsamt einem darauf erstellten Gebäude.

Zimmern o. R. - Schräg gegenüber dem Zimmerner Rathaus tut sich was. Das alte Gebäude wurde mittlerweile platt gemacht. Auf dem großen Grundstück laufen Vorbereitungen für eine Bebauung. Das Unternehmen "Ein Stein Haus GmbH" aus dem pfälzischen Landau muss das große Grundstück zwischen Rathaus, Schule und katholischem Kindergarten erworben haben.

Der Bauträger rührt auf seiner Homepage jedenfalls kräftig die Werbetrommel für ein kleines Baugebiet im Zimmerner Ortskern. "Wir bieten Bauherren ein Grundstück mit innovativen, ökologischen Häusern, in ruhiger Lage mit Anbindung an die A 81. Die schöne Stadt Rottweil ist zu Fuß oder mit dem Fahrrad leicht erreichbar", so wird auf der Internetseite unter dem Menüpunkt "Inspirationen" das aktuelle Projekt der Firma beschrieben. Vorgesehen sind demnach ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen, zwei Doppelhaushälften und vier Einfamilienhäuser.

In früheren, städtebaulichen Überlegungen war dort schon mal an einen Durchgang zur Schule gedacht worden. Bürgermeisterin Carmen Merz gab anfangs der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt, dass die Gemeinde das Vorkaufsrecht hinsichtlich dieser Flächen nicht ausgeübt habe.

Mit dem gemeindlichen Vorkaufsrecht, das Kommunen in bestimmten Fällen privater Grundstücksveräußerungen zusteht, haben sich die Zimmerner Ratsmitglieder in einem weiteren Fall beschäftigt. Es ging um den Verkauf von mehreren Waldflächen auf Flözlinger Gemarkung. Der Vorgang wurde in öffentlicher Sitzung behandelt. Hier griff die Gemeinde ebenfalls nicht zu.

4,50 Euro nicht bezahlt

Man hätte den zwischen Verkäufer und Erwerber vereinbarten Kaufpreis bezahlen müssen – und dieser war der Verwaltung mit 4,50 Euro pro Quadratmeter eindeutig zu hoch. "Es ist schade, aber uns sind die Flächen nicht so viel wert", bedauerte Kämmerer Martin Weiss. Er wies darauf hin, dass bei Waldgrundstücken der Preis für die Gemeinde, sofern sie das Vorkaufsrecht geltend mache, nicht auf den ermittelten Verkehrswert begrenzt sei.

Das Vorkaufsrecht dürfe nach Paragraf 25, Absatz zwei des Landeswaldgesetzes nur ausgeübt werden, wenn der Kauf der Verbesserung der Waldstruktur oder der Sicherung der Schutz- oder Erholungsfunktionen des Waldes diene. Für die Gemeinde als Eigentümerin mehrerer angrenzender Waldgrundstücke, so der Kämmerer, träfe in diesem Fall eine objektive Verbesserung der Waldstruktur zu. Die Gemeinde hätte auf das Vorkaufsrecht pochen können.

Nach Aussage von Förster Felix Schäfer lägen die 4,50 Euro pro Quadratmeter aber deutlich über dem Wert für Waldgrundstücke. Für die verkauften Flächen (3139 Quadratmeter) hätte die Gemeinde 14 125 Euro hinlegen müssen. Hinzugekommen wären noch die Grunderwerbsteuer sowie die Notarkosten.

Gemeinderätin Christa Schamburek fragte nach, ob die Waldflächen eventuell zur Generierung von Ökopunkten in Frage kämen. Der Kämmerer erteilte jeglichen Spekulationen und Preistreibereien im Zusammenhang mit Ökopunkten eine klare Absage. "Daran sollte sich die Gemeinde nicht beteiligen", forderte Weiss.