Die Willstätter Bürger werden nicht wie geplant am 24. November zur Urne gebeten. Denn Gemeinde und Landratsamt haben sich vertan und erst jetzt festgestellt, dass es sich um den Totensonntag handelt – an dem gar keine Wahlen stattfinden dürfen.
Eigentlich befand sich die Gemeinde bereits auf der Zielgerade: Fünf Kandidaten (siehe Info) wollten sich am Sonntag, 24. November, zur Wahl zum Rathauschef stellen, um die Nachfolge von Christian Huber anzutreten.
Der hatte nach rund fünfeinhalb Jahren im Amt als Rathauschef hingeschmissen – unter anderem wegen unüberbrückbaren Differenzen mit seinem Gemeinderat. Hubers Rücktrittserklärung im September hatte für ordentlich Wirbel gesorgt – nicht nur in der 10 000-Seelen-Gemeinde Willstätt.
Nun kam der nächste Hammer: Das Landratsamt hat als Rechtsaufsichtsbehörde die für Sonntag, 24. November, geplante Bürgermeisterwahl in Willstätt und die mögliche Nachwahl am 15. Dezember abgesagt. Darüber informierten Gemeinde und Kreisverwaltung am Donnerstagmittag.
Gemeinde und Kreis bemerken Fehler erst spät
Die Wahl werde zu einem späteren Termin nachgeholt. Der Grund ist kurios: „Am 24. November ist Totengedenktag. Nach dem Kommunalwahlrecht dürfen an diesem stillen Feiertag keine Wahlen abgehalten werden“, informierte Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises. Leider sei das in der Abstimmung der Fristen weder von der Gemeinde noch vom Landratsamt bemerkt worden.
„Wir haben den Fehler diese Woche entdeckt und unmittelbar die Gemeinde Willstätt informiert und die rechtlichen Fragen mit dem Regierungspräsidium Freiburg geklärt“, so Stoermer. „Wir bedauern diesen Formfehler sehr. Uns ist bewusst, dass diese Verschiebung insbesondere für die Kandidatinnen und Kandidaten eine große Enttäuschung bedeutet und zusätzlichen organisatorischen Aufwand erfordert,“ betonten Gemeinde und das Landratsamt.
Kandidaten müssen sich neu bewerben
Die neuen Wahltermine werden nun vom Willstätter Gemeinderat neu festgelegt. Die Verschiebung des Wahltermins hat auch Konsequenzen für die fünf vom Wahlausschuss zugelassenen Bewerber. Sie müssen sich jetzt nach der neuen Ausschreibung erneut bewerben.
„So bedauerlich und unangenehm dieser Schritt auch ist, es ist im Interesse aller, die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen und eine nachträgliche Ungültigkeitserklärung zu vermeiden“, erklärte Willstätts Bürgermeister-Stellvertreter Tobias Fahrner dazu.
Fünf Kandidaten haben sich beworben
Insgesamt hatten sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist Ende Oktober fünf Kandidaten um die Nachfolge von Christian Huber beworben: der 25-jährige Diplomverwaltungswirt Tobias Polley aus Willstätt, der 32-jährige Offenburger IT-ler Kevin Meho Usanovic, der 59-jährige Willstätter Unternehmer Dirk Viol, der Offenburger Markus Merzweiler und der 42-jährige stellvertretende Standortleiter beim Online-Versandhändler Zalando in Lahr, Peter Stehmer-Luja. Der Wahlausschuss des Gemeinderats hatte bei seiner Sitzung alle zugelassen. Die Kandidaten sollten eigentlich am Donnerstag, 14. November, bei der offiziellen Kandidatenvorstellung die Gelegenheit erhalten, sich vorzustellen. Daraus wird wohl erstmal nichts, müssen sich die Kandidaten doch erneut bewerben, sobald ein neuer Wahltermin steht.