Beim Winterdienst in Höfen ändert sich einiges. Foto: Wellnhofer Designs - stock.adobe.com

Die Höfener Bürger müssen sich im neuen Jahr auf einige Änderungen beim Winterdienst einstellen. Werden nun manche Straßen nicht mehr oder später geräumt?

Mit der Möglichkeit beziehungsweise Wahrscheinlichkeit eines nur noch eingeschränkten Winterdienstes auf Höfener Straßen und Gehwegen müssen ab dem 1. Januar 2025 einem am Montagabend gefassten Gemeinderatsbeschluss zufolge die Einwohner der Enztalgemeinde rechnen.

 

Dazu stellte die Gemeindeverwaltung fest, dass es der Winterdienstverordnung zufolge keine allgemeine Streu- und Räumpflicht für jede Straße in der Gemeinde gebe. Der Winterdienst müsse seitens der Gemeinde lediglich auf verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Straßen geleistet werden, wobei es auf die jeweiligen Umstände der Straße ankomme wie etwa auf deren Wichtigkeit (Hauptstraße oder Sackgasse), auf die Frequentierung und auf die zugelassene Höchstgeschwindigkeit, auf örtliche Verhältnisse (Steil- und Gefahrenstrecken) und auf die personelle Leistungsfähigkeit der Gemeinde, die ab dem Januar 2025 eingeschränkt sei.

Mit einer Anpassung des Winterdienstes soll auch sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter des Bauhofes ihre gesetzlich beschränkten Lenkzeiten am Steuer eines Räum- und Streufahrzeugs besser einhalten können.

Gemeinde spart

Dazu spare die Gemeinde Höfen Kosten an Betriebsstoffen der Fahrzeuge, an Streusalz (mit zehn bis zu 40 Tonnen jährlich je nach Witterung), an Verschleißkosten ihrer Fahrzeuge und reduziere die durch die Winterdienstfahrzeuge verursachte Umweltbelastung. Die personelle Organisation des Winterdienstes schilderte Bauhofleiter Marko Hübner.

In der zu diesem Tagesordnungspunkt seitens der Verwaltung ergangenen Sitzungsvorlage ist festgestellt, dass grundsätzlich vorgesehen sei, auch weiterhin alle Ortsstraßen von Schnee und Eis zu befreien, jedoch nur mit zeitlichen Verzögerungen gegenüber bisher.

Steil- und Gefahrenstrecken werde der Vorrang eingeräumt. Wobei in diesem Zusammenhang auch die Regelungen in der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Betreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) zu beachten sind.

Ohne Aussprache fasste der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss, in Höfen ab dem 1. Januar 2025 den eingeschränkten Winterdienst einzuführen.