Ein attraktiver Arbeitsplatz sowie die Fürsorge des Arbeitgebers für Gesundheit und Wohlbefinden – das liegt der Verwaltung laut Vorlage zur Gemeinderatssitzung am Herzen.
Die Verwaltung schlug vor, eine betriebliche Krankenversicherung für alle Beschäftigten der Gemeinde einzuführen. So solle die Gesundheit der Mitarbeiter gestärkt, die Zufriedenheit am Arbeitsplatz gesteigert und krankheitsbedingte Ausfallzeiten reduziert werden.
Das sei eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und falle in den personalrechtlichen Gestaltungsspielraum der Gemeinde, so Bürgermeister Jürgen Leichtle.
Die Finanzierung erfolge durch die Gemeinde. Es habe bereits eine Veranstaltung für die Mitarbeiter von Rathaus und Bauhof gegeben. Dort sei die Idee auf offene Ohren gestoßen, sagte Leichtle.
Positiv für Mitarbeitergewinnung
Der Aufwand liege bei der Gemeinde, warnte Siegfried King. „Da wir das finanzieren müssten, sollte das in der Haushaltsberatung besprochen werden“, sagte er. Schließlich gehe es um ein jährliches Budget von 13 000 Euro. Daher könne er dem Vorhaben so nicht zustimmen. Ähnlich sah es Ansgar Fehrenbacher: „Bei den Haushaltsberatungen sollten wir über Wünsche und Anträge abstimmen. Dort gehört es hin“.
Martin King sagte, das Vorhaben wäre sehr positiv für die Gewinnung von Mitarbeitern. Daher stehe er dem Ganzen sehr positiv gegenüber – allerdings noch nicht in diesem Jahr. Die Tarife, ergänzte Leichtle, änderten sich noch dieses Jahr, anschließend werde das Vorhaben teurer.
1000 Euro pro Mitarbeiter
Letztlich einigte sich der Gemeinderat darauf, das Projekt in die Haushaltsberatungen aufzunehmen.
Heiko Weber, Geschäftsführer von BGVK, hatte zuvor über die Vorzüge des Programmes informiert. Wenn es den Mitarbeitern gut gehe, gehe es der gesamten Verwaltung gut, argumentierte er. Fluktuation und krankheitsbedingte Ausfälle seien hingegen schlecht.
Sein Modell sehe 1000 Euro pro Jahr für Gesundheitsleistungen wie Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder Maßnahmen für die mentale Gesundheit vor. Das erleichtere die Findung und Bindung von Arbeitnehmern.