Plattform mit Aussicht: Über dieses Plateau in einem Korber Weinberg ist es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht gekommen. Quelle: Unbekannt

Überraschung vor Gericht: Gemeinde Korb sagt Verhandlung über Aussichtsplattform in Weinberg ab. 

Korb - Überraschung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Vergeblich haben am frühen Montagnachmittag Wengerter Ottmar Escher und sein Rechtsanwalt Gert-Ulrich Blach auf die Vertreter der Gemeinde Korb (Rems-Murr-Kreis) gewartet. Bürgermeister Jochen Müller hatte die Verhandlung um die umstrittene Aussichtsplattform in Eschers Weinberg zur Mittagszeit, also quasi in vorletzter Minute, abgesagt.

Spaziergänger, die vom Parkplatz Hanweiler Sattel zum Skulpturenpfad am Korber Kopf flanieren, kennen dieses etwa drei auf fünf Meter große Plateau mit bester Sicht aufs untere Remstal sowie den Stuttgarter Fernsehturm im Hintergrund. Errichtet hat es der Weingärtner Escher im Sommer 2009 im Gewann Roßberg - allerdings ohne vorherige Genehmigung. Entdeckt wurde dieser "Schwarzbau" im September 2009. Das Waiblinger Landratsamt erkannte "eine Verunstaltung der Landschaft sowie eine Schädigung der Natur". Auch im Korber Gemeinderat hagelte es Kritik. Wenn man so was zulasse, "dann können wir am Korber Kopf bald eine Vierschanzentournee veranstalten", wetterte ein Vertreter der Freien Wähler. Nachdem auch das Stuttgarter Regierungspräsidium die Vermarktungsplattform als Fremdkörper in diesem "durch Eigenart und Schönheit geprägten Gebiet" bezeichnete und zudem mit "einem Pkw-Stellplatz" verglich, schickte Müller die Abbruchverfügung auf den Weg.

Wie's jetzt weitergeht, ist offen

Escher legte Widerspruch ein, reichte den Bauantrag nach - und erhielt Unterstützung von Bürgern, die dem Schultes empfahlen, er solle sich doch nicht "von den Neidhammeln im Ort beeinflussen lassen". Auch der Weinbauverband Württemberg sprang Escher bei und empfahl ihm den in Weinfragen spezialisierten Juristen Blach. Der Anwalt sagt: "Solche innovativen Menschen müssen doch unterstützt werden."

Im Glaskasten vor dem Saal 2 des Verwaltungsgerichts allerdings signalisierten am Montag zwei schräge Filzstriche auf der Tagesordnung, dass die Streitsache "Abbruchverfügung und Baugenehmigung" abgeblasen worden war. Warum?

Die Antwort lieferte Müller in einer am Nachmittag versandten Mitteilung. Demnach hegt man in Korb die Befürchtung, mit der bisherigen Argumentation nicht durchzukommen. So habe sich bei einem Ortstermin im Weinberg gezeigt, "dass es unterschiedliche Auffassungen zur Frage der Verunstaltung gibt". Offenbar stört das Erscheinungsbild der Plattform nicht jeden Entscheidungsträger. Im Wissen um das Risiko, in dem langwierigen Verfahren den Anspruch auf eine neue Abbruchverfügung zu verlieren, hat die Gemeinde die Beseitungsanordnung erst mal aufgehoben. Allerdings kündigt sie "eine neue Abbruchverfügung auf rechtssicherer Basis" an, "die sich direkt auf die planungsrechtliche Unzulässigkeit nach dem Baugesetzbuch stützt".

Wie's jetzt weitergeht, ist offen. Anwalt Blach will erst einmal abwarten, was von der Gemeinde tatsächlich kommt. Escher setzt ansonsten auf "vernünftige Gespräche" mit der Verwaltung - denn bisher, klagt er, gab's den Meinungsaustausch nur über wechselseitig verschickte Schriftsätze.