Jettingen bietet seinen Beschäftigten E-Bike-Leasing an. Foto: Hase/dpa

Als Arbeitgeber noch attraktiver werden und dabei gleichzeitig etwas für die Umwelt tun. Das beabsichtigt Jettingen mit der Einführung eines Fahrradleasing-Angebots für seine Beschäftigten.

Jettingen - Der Gemeinderat sprach sich nun einstimmig dafür aus. Eine Umfrage unter den Beschäftigten zeigte: Das Interesse ist da.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften hatten sich bereits vergangenes Jahr darauf geeinigt, die Entgeltumwandlung für Fahrräder und E-Bikes zu ermöglichen. Ein entsprechender Tarifvertrag für den kommunalen öffentlichen Dienst trat rückwirkend zum 1. März 2021 in Kraft. Da Jettingen kein Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband ist, ist die Anwendung des TV-Fahrradleasings nicht verpflichtend. In den Beschäftigungsverhältnissen wird jedoch weitgehend der TVöD angewendet. Daher schlug die Verwaltung vor, den Beschäftigten die Möglichkeit eines Fahrradleasings über den TV-Fahrradleasing zu bieten. Dieser gilt für TVöD-Beschäftigte sowie Beamte in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Er gilt jedoch nicht für Auszubildende, Schüler, dual Studierende, Praktikanten, Altersteilzeit-Beschäftigte in der Freistellungsphase und geringfügig Beschäftigte (Minijobber).

Leasingdauer liegt bei drei Jahren

Beim Leasing zur Auswahl stehen ein Fahrrad oder ein E-Bike/Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometern. Die Leasingdauer liegt bei drei Jahren. Und so läuft das Leasing ab: Nach Abschluss der notwendigen Vereinbarungen least der Beschäftigte ein Zweirad bei einem Händler seiner Wahl. Die monatlichen Leasingraten werden direkt vom Arbeitsentgelt einbehalten. Dadurch verringert sich das steuerpflichtige Entgelt. In der Folge sinken auch die Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Lohnsteuer des Arbeitnehmers.

Ein weiterer Vorteil für Beschäftigte: Rechnet man die Leasingraten und den Übernahmepreis am Ende der Laufzeit zusammen, wäre das geleaste Zweirad etwa 36 Prozent günstiger als der Kaufpreis. Der Arbeitnehmer trägt lediglich die Kosten für die notwendigen Versicherungen und 0,25 Prozent des Kaufpreises als Ausgleich für den geldwerten Vorteil. Nur so ist eine private Nutzung erlaubt. Auch eine rein private Verwendung ist möglich.

Rentenanspruch verringert sich

Durch die Reduzierung des Entgeltes verringert sich der Rentenanspruch des Arbeitnehmers. Bei einem Rad im Wert von 1000 Euro und einem Leasing über drei Jahre wären das 87 Cent weniger Rente pro Monat. Unterm Strich hat das Fahrradleasing finanzielle Vorteile für Beschäftigte, für die Gemeinde ist es in etwa kostenneutral. Allerdings müssen diverse Vereinbarungen abgeschlossen und Vorgaben erfüllt werden, wodurch ein erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht.

Die Verwaltung schlug auch gleich ein Partner-Unternehmen vor, das bei einer Umfrage bei Radhändlern der Region gut abschnitt und mit dem auch Bondorf gute Erfahrungen gemacht hat: Bikeleasing-Service GmbH & Co KG. Eine Arbeitgeber-Ausfallversicherung ist in den Raten bereits enthalten. Eine Vollkasko-Versicherung ist in der Standard-Variante inbegriffen, optional wäre ein Premium-Modell mit Verschleiß- und Inspektionsversicherung buchbar. Es fällt keine Selbstbeteiligung an, es gibt keine Bagatellgrenze und eine Prämiengarantie. Beschäftigte können optional eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für die private Nutzung abschließen. Zudem kann alles, was zum Fahrrad gehört, in den Leasingvertrag aufgenommen werden, zum Beispiel Fahrradanhänger.