Die Bescheide für Wasser, Abwasser und Steuern sind noch nicht erstellt. Daher sind bislang keine Zahlungen notwendig.
Die Abschläge für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung werden regelmäßig zum 15. Februar fällig – ebenso die Forderungen aus Grund- und Gewerbesteuer. Nicht aber in diesem Jahr, teilt die Gemeindeverwaltung Gütenbach mit: Aufgrund der Umstellung auf ein neues Finanzprogramm der Gemeinde Gütenbach und der Stadt Furtwangen konnten bislang noch keine Bescheide für diese Forderungen erstellt werden.
Aus diesem Grund werden die Forderungen in diesem Jahr auch nicht zum 15. Februar fällig. Die Gütenbacher werden daher gebeten, keine Zahlungen für Wasser und Abwasser sowie Grund- und Gewerbesteuer zu zahlen.
Nach Erstellung der Bescheide werde eine ausreichende Frist für das neue Zahlungsziel bemessen, heißt es weiter.