Die Gemeinde Bösingen senkt ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke) von 340 auf 295 Prozent.
Die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) wird dagegen von 330 auf 508 Prozent erhöht. Bei der Gewerbesteuer (Hebesatz 340 Prozent) gibt es keine Änderungen.