In der Gemeinde Bösingen beträgt der Grundsteuerhebesatz für unbebaute und bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) im kommenden Jahr 295 anstatt 340 Prozent. Doch nicht alle Eigentümer zahlen deshalb weniger Grundsteuer. Foto: Weisser

Die Gemeinde Bösingen senkt ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke) von 340 auf 295 Prozent.

Die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) wird dagegen von 330 auf 508 Prozent erhöht. Bei der Gewerbesteuer (Hebesatz 340 Prozent) gibt es keine Änderungen.