Clubs und Discotheken müssen nach Ansicht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes wegen der geplanten Gema-Tariferhöhung um ihre Existenz fürchten. Foto: dpa

Werner „Sloggy“ Find, Boa-Chef und Ehrenpräsident der Zigeunerinsel, kritisiert Gema-Pläne.

Stuttgart - Betreiber von Stuttgarter Clubs oder Discotheken sind entsetzt. Aus ihrer Sicht hat die Gema bei der geplanten Gebührenerhöhung um 400 Prozent völlig das Augenmaß verloren.

Für Tolgay Moralioglu, den Betreiber der Corso Bar am Hans-im-Glück-Brunnen, geht’s ans Eingemachte. Wie viele Betreiber von Musikclubs oder Discotheken fürchtet er um seine Existenz. Grund der Sorgen ist die angedrohte Gebührenerhöhung der Gema. Im Raum steht ein Aufschlag um bis zu 400 Prozent.

„Wenn es so kommt, dann müsste ich im Quartal 4000 Euro mehr bezahlen, das wäre für mich nicht tragbar. Dann macht das Ganze kaufmännisch keinen Sinn mehr“, sagt Moralioglu. Auch Werner „Sloggy“ Find, Chef der legendären Discothek Boa, schüttelt nur mit dem Kopf. „Das geht gar nicht“, wettert er, „für mich würde das eine Erhöhung von jährlich 6000 auf 40.000 Euro bedeuten.“ Gleichzeitig sieht Find, der auch Ehrenpräsident der Gesellschaft Zigeunerinsel ist, den Fortbestand von Karnevalsveranstaltungen bedroht: „Wenn wir in der Liederhalle sind, geht unsere Kalkulation gerade so auf.“ Nach der neuen Berechnung müssten die Karnevalisten drauflegen.

Gebührenerhöhung„klar, fair, nachvollziehbar und damit überschaubar für den Nutzer“

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) meinte in einer Stellungnahme im April dazu: Die Gebührenerhöhung um 400 Prozent sei „klar, fair und nachvollziehbar und damit überschaubar für den Nutzer“. Inzwischen, nachdem viele Betreiber auf die Barrikaden gegangen sind, ist der Ton in der Münchner Gema-Zentrale moderater geworden. „Viele sehen nicht, dass die Tarife noch unverhandelt sind“, sagt Gema-Sprecher Franco Walther und schiebt den Schwarzen Peter weiter an die Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband), die die Verhandlungen über die neue Gebührenordnung einfach abgebrochen hätte. Dehoga-Präsident Ernst Fischer aus Tübingen kontert: „Viele Musikveranstaltungen in Gastronomie und Hotellerie werden nach der geplanten Gebührenerhöhung nicht mehr finanzierbar sein.“ Aus seiner Sicht missbrauche die Gema ihre Monopolstellung, wenn sie ab Januar 2013 zwischen 400 und 600 Prozent mehr Gebühren verlange. Für eine mittelgroße Discothek steigen die Gebühren nach Angaben der Dehoga von jährlich 28.000 auf 174.000 Euro. Musikkneipen würden sogar mit Steigerungen von mehr als 2000 Prozent belastet. „Das sind existenzgefährdende Erhöhungen. Betriebe werden schließen müssen“, prophezeit Fischer. Daniel Ohl, Fischers Kollege aus dem Stuttgarter Dehoga-Büro, geht noch weiter. Ohl befürchtet einen „Kahlschlag“ in der Kleinkunstszene und nennt als Beispiel das Merlin der Augustenstraße: „Bevor ein kleiner Veranstalter, der Live-Musik anbietet, pleitegeht, wird er sein Konzept ändern.“ Damit stünden in Zukunft auch viele Künstler ohne Engagement da.

Von 2013 an soll es nur noch zwei Tarife geben

Die Gema verteidigt ihren Vorstoß damit, dass sie den Wust von bisher elf Tarifen vereinfachen wolle. Von 2013 an soll es nur noch zwei Tarife geben, die sich aus folgenden Parametern berechnet werden: Veranstaltungsfläche und Eintrittspreis. Allerdings gibt es noch eine Feinheit in dieser Gebührenordnung. Wenn eine Veranstaltung länger als fünf Stunden dauert, könnte es bald richtig teuer werden. Ab der fünften Stunde ist ein Aufschlag von 50 Prozent geplant. Dies würde auch zahlreiche kleinere Tanzveranstaltungen in der Stadt treffen. Zum Beispiel sogenannte Milongas, auf denen an jedem Wochentag an einem anderen Ort in Stuttgart Tango Argentino getanzt wird. Eine Milonga-Veranstalterin meinte dazu: „Das ist irre, die Gema tickt völlig aus.“

Ob dies tatsächlich so ist, beurteilt derzeit das Deutsche Patentamt. „Wir haben diesen Fall dorthin übergeben“, sagt Gema-Sprecher Franco Walther, „diese Schiedsstelle überprüft nun die Angemessenheit der neuen Gebühren.“

Fortsetzung folgt.