Wegen leichtfertiger Geldwäsche steht ein Sulzer Familienvater vor dem Oberndorfer Amtsgericht. Grund sind Überweisungen, die er auf Anfrage aus einer Telegram-Gruppe hin getätigt hat. Am Ende der Verhandlung kommt es zu einer großmütigen Tat.
Das hat es am Amtsgericht auch selten gegeben! Nachdem der Richter verkündet, der Angeklagte müsse 350 Euro an das Bayerische Rote Kreuz zahlen, erklärt dieser, er wolle dies unverzüglich tun – und darüber hinaus noch freiwillig weitere 350 Euro an die Kinderkrebsnachsorge-Klinik in Villingen-Schwenningen überweisen.