Beim Amtsgericht steht selbst ein Betrogener vor dem Richter (Archiv-Foto). Foto: Fritsche

Wegen leichtfertiger Geldwäsche steht ein Sulzer Familienvater vor dem Oberndorfer Amtsgericht. Grund sind Überweisungen, die er auf Anfrage aus einer Telegram-Gruppe hin getätigt hat. Am Ende der Verhandlung kommt es zu einer großmütigen Tat.

Das hat es am Amtsgericht auch selten gegeben! Nachdem der Richter verkündet, der Angeklagte müsse 350 Euro an das Bayerische Rote Kreuz zahlen, erklärt dieser, er wolle dies unverzüglich tun – und darüber hinaus noch freiwillig weitere 350 Euro an die Kinderkrebsnachsorge-Klinik in Villingen-Schwenningen überweisen.

 

Doch wie ist es dazu gekommen? Die Anklage gegen den 45 Jahre alten Familienvater lautet auf leichtfertige Geldwäsche. Im November 2023 habe der in Sulz wohnende Mann dreistellige Geldbeträge überwiesen bekommen und diese nach Abzug einer „Provision“ auf andere Konten – und zwar nach Litauen und Belgien – weitergeleitet.

Kein Wissen über Online-Portal

„Ich war in einer deutschlandweiten Telegram-Gruppe, in der man sich über Kochrezepte und Ausflugsmöglichkeiten austauschen konnte“, erläutert er den Beginn seiner Probleme.

Dort habe er den Aufruf einer Frau gelesen, die Hilfe beim Überweisen von Ebay-Kleinanzeigen-Erlöse haben wollte. „Ich selbst habe das noch nie genutzt“, erzählt er dem Richter über seine fehlende Erfahrung mit dem Online-Portal, das in einem Jahr deutschlandweit über 900 Millionen Aufrufe erzielte.

Betrag als „Dankeschön“

Sie hätte sich von ihrem Freund getrennt und sei dabei, gemeinsame Gegenstände zu verkaufen, habe sie auf die Reaktion des Angeklagten hin behauptet. „Die Beziehung ist nicht mehr zu retten.“

Da sie ihrem früheren Lebensgefährten jedoch misstraue und Angst habe, beim Erlös übervorteilt zu werden, solle der Angeklagte das Geld für sie an ihren Ex weiterleiten – natürlich dürfe er einen gewissen Betrag als „Dankeschön“ behalten.

„Eine rechtswidrige Tat“

„Ich kenne das Gefühl von der eigenen Trennung noch“, erläutert der Mann, warum er dem Anliegen nachgekommen sei. So habe er jeweils 844 Euro, 850 Euro und 110 Euro erhalten, die er, wie gewünscht, weiterleitete. Von den Beträgen buchte er rund 300 Euro auf sein Giro-Konto und nutzte sie für alltägliche Kosten im Haushalt.

„Das Geld stammt aus einer rechtswidrigen Tat“, klärt der Staatsanwalt auf. So seien die ersten Beträge vermutlich mit Hilfe gefälschter Überweisungsträger – denn die Geschädigte nutze gar kein Online-Banking – von deren Konto abgebucht worden.

Hintermänner sind die Täter

„Als die Rückforderung von der Bank kam und ich keinen Zugriff mehr auf das Konto hatte, ging mir ein Kronleuchter auf“, beschreibt er bildhaft die Erkenntnis, selbst betrogen worden zu sein. Auch die Telegram-Gruppe habe er daraufhin unverzüglich verlassen, gibt er an.

„Telegram ist aus Sicht des Gerichts nicht die vertrauenswürdigste Quelle, besonders, wenn Kontakte, die man nicht kennt, nach wenigen Monaten große Summen überweisen“, befindet der Richter. Ob der Angeklagte denn keine Bedenken dabei gehabt hätte. „Nein, sondern Mitleid“, erwidert dieser. „Sie haben 294 Euro erhalten, der Rest ging an die Hintermänner – die eigentlichen Täter“, stellt der Richter fest.

Ratschlag für die Zukunft

Und auch die Staatsanwaltschaft macht deutlich, dass der Angeklagte keine kriminelle Energie gezeigt habe. Doch wegen der kürzlich erfolgten Verschärfung des Geldwäsche-Paragrafen säßen nicht die eigentlichen Straftäter auf der Anklagebank, sondern der Sulzer Familienvater.

Das Verfahren wird gegen eine Auflage von 350 Euro eingestellt – die der Angeklagte selbst nun freiwillig verdoppeln will. „Am besten treten Sie nicht in solche Gruppen ein, wenn man niemanden persönlich kennt“, gibt ihm der Richter noch einen Ratschlag fürs Leben mit.