In der Fußgängerzone "Steige" sind die beiden Unfallfahrer nachts betrunken unterwegs gewesen. Foto: Fritsche

Zu Geldstrafen, Fahrverbot und Suchtberatung sind zwei junge Männer aus Schramberg vor dem Amtsgericht Oberndorf für ihre Trunkenheitsfahrt im Dezember 2021 verurteilt worden.

Schramberg - Kürzlich saßen die beiden jungen Männer aus Schramberg auf der Anklagebank im Sitzungssaal des Amtsgerichts. Der Tatvorwurf gegen L. lautete "vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis" am 18. Dezember vergangenen Jahres. Sein Freund R. war angeklagt wegen der "Teilnahme an einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt im Verkehr".

Eine "Schnapsidee"

L. hatte an jenem Samstagabend viel gezecht, Schnaps und Bier durcheinander – sein Kumpel R. nach seinen Angaben nur einige Biere, weil er Sport mache, in einer Fußballmannschaft spiele und deshalb nicht so viel Alkohol trinke. Dann hatte L. eine Schnapsidee: Er wollte mit dem Motorroller von R. fahren. Sie gingen zum abgestellten Gefährt und L. setzte sich auf das Gefährt mit R. dahinter auf dem Sozius und gab Gas auf der Steige. Ob sie nur wenige Meter fuhren, wie sie aussagten, oder eine längere Strecke bis zum Unfall, blieb in der Verhandlung offen. Jedenfalls war die Rollerfahrt am Hirsoner Platz zu Ende. Ein geladener Zeuge jedenfalls hatte "zwei Jungs ohne Licht auf dem Roller" beobachtet: Sie seien die Steige einmal rauf und runter gefahren, am Rosengarten seien sie gestartet, schätzungsweise weniger als ein Kilometer.

Geständig und reuig

Beide jungen Männer gaben sich geständig reuig vor Gericht, beteuerten, wie sehr ihnen alles leid tue und dass es nicht mehr vorkommen solle. L. erklärte, er könne sich wegen dem Alkohol und dem Sturz, bei dem er sich den Kopf angeschlagen habe, an nichts erinnern. R. versicherte, er habe nicht gewusst , dass sein Kumpel keinen Führerschein hatte, und räumte ein: "Ja, ich hätte auch darauf achten sollen, dass er wegen dem vielen Alkohol nicht mehr fährt."

Der nächste Zeuge war ein Beamter vom Polizeirevier Schramberg. Er war zur Unfallstelle am Hirsoner Platz gerufen worden. Er beschrieb L. sei am Unfallabend unkooperativ, mal aufbrausend und aggressiv, mal weinerlich gewesen. Der Alkoholtest habe 1,81 Promille ergeben, der Drogentest sei negativ gewesen. Danach hatte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe das Wort. Sie berichtete, dass beide Angeklagten aus normalen Familienverhältnissen kommen, Ausbildungen machten und ihre Tat bereuten.

Kein unbeschriebenes Blatt

Dass R. schon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen war und in der Folge einen Verkehrserziehungskurs vor der neuen Tat absolvieren musste, kam bei der Richterin nicht gut an: "Um so schlimmer, dass Sie trotz des Kurses das Thema Alkohol im Verkehr nicht ernst nehmen", rügte sie.

Der Staatsanwalt wollte in seinem Plädoyer 900 Euro Geldstrafe und Suchtberatung für L., 800 Euro Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot für R. Für L. Hatte er noch ein Warnung: Das nächste Mal werde es wohl kein Jugendstrafrecht mehr geben.

Erst mal gibt’s keinen Führerschein

Während die Richterin sich zur Beratung zurückzog, nutzten die beiden die Zeit, sich vielfach lächelnd angeregt zu unterhalten und dann intensiv ihre Smartphones zu nutzen. Dann kehrte die Richterin in den Sitzungssaal zurück und verkündete den erwarteten Schuldspruch und das Strafmaß: L. muss 900 Euro Strafe bezahlen und zur Suchtberatung, außerdem bekommt er eine Führerscheinsperre von sechs Monaten. Er wollte jetzt eigentlich den Führerschein machen. R. Muss 800 Euro Strafe zahlen und erhält ein Fahrverbot von zwei Monaten. "Ich habe in der Verhandlung nicht gemerkt, dass sie die volle Einsicht in ihre Lage und auch wirklich verstanden haben, was Unbeteiligten hätte passieren können", stellte die Richterin fest.

Beide haben auch die Gerichtskosten zu tragen. Zuletzt gab die Richterin ihnen noch eine Warnung mit auf den Weg: "Wenn Sie die Auflagen nicht erfüllen, werden einige Tage oder Wochen Arrest verhängt."