. Ein 60 Jahre alter Passant hatte am Freitag gegen 13.30 Uhr in der Vaihinger Straße einen Briefumschlag auf dem Gehweg entdeckt. Der Inhalt: 7300 Euro.
Stuttgart - Zum Glück gibt es sie noch, die ehrlichen Finder: Wie die Polizei mitteilte, konnte am Wochenende in Möhringen ein ungewöhnlicher Fall geklärt werden. Ein 60 Jahre alter Passant hatte am Freitag gegen 13.30 Uhr in der Vaihinger Straße einen Briefumschlag auf dem Gehweg entdeckt. Der Inhalt: 7300 Euro. Weil der 60-Jährige niemanden in der Nähe entdecken konnte, dem der Umschlag womöglich gehören könnte, machte er das einzig Richtige: Er begab sich zum Polizeirevier und hinterlegte dort den Fund. Zwei Tage später, am Sonntag, meldete sich der Besitzer. Für welchen Zweck er das Geld verwenden wollte und unter welchen Umständen er den Umschlag verlor – darüber ist nichts im Polizeiprotokoll vermerkt. Der ehrliche 60-Jährige aber, so teilte ein Polizeisprecher mit, habe seinen Finderlohn inzwischen erhalten.
Wer sich fragt, wie viel allgemein dafür üblich sind: Für die ersten 500 Euro sind fünf Prozent fällig, für den darüber hinaus gehenden Restbetrag drei Prozent. Für den Wert eines Tieres sind drei Prozent üblich. Hat das Fundstück für den Verlierer nur einen ideellen Wert, so ist der Finderlohn „nach billigem Ermessen zu bestimmen“. So steht es in Paragraf 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darin ist auch festgeschrieben, dass der Finder einen Anspruch auf einen Finderlohn hat.
Wenn also alles nach dem Buchstaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgelaufen ist, hat sich die Ehrlichkeit für den Finder letztlich doch gelohnt. Er müsste 229 ehrlich verdiente Euro erhalten haben.