Mehr als eine Milliarde Euro wird die Klinikreform Agenda 2030 – unsere Visualisierung zeigt, wie der Lahrer Klinik-Neubau einmal aussehen soll – den Kreis kosten. Die Finanzspritze aus dem Sondervermögen wird den angespannten Haushalt wohl deutlich entlasten. Foto: GMP International GmbH

Nun steht fest, wie das Sondervermögen für Infrastruktur des Bundes auf Kommunen und Kreise verteilt werden soll – die Sache hat jedoch auch einen Haken.

Der Bund stellt im Sondervermögen Infrastruktur Gemeinden und Kreisen 60 Milliarden Euro zur Verfügung. Jetzt steht laut Pressemitteilung des SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Fechner fest, wie viel Millionen daraus der Ortenaukreis und die einzelnen Kreisgemeinden erhalten können.

 

Für Investitionen in die Infrastruktur stehen den Kommunen der Ortenau insgesamt 268 Millionen Euro und zusätzlich dem Ortenaukreis selbst weitere 89 Millionen Euro zur Verfügung.

Fechner verweist auf die diese Woche erstellte Verwaltungsvorschrift zum Infrastrukturgesetz, aus der sich die genauen Summen für die jeweilige Gemeinde ergeben. So stehen etwa Offenburg 34 Millionen Euro und Lahr 29 Millionen Euro zur Verfügung.

Geld ist für Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser und Co. gedacht

„Ich freue mich sehr, dass die Gemeinden diese hohen Mittel jetzt für ihre Investitionen in Verkehrswege oder Bildungseinrichtungen erhalten können“, so Fechner. Ziel der Förderung sind laut Fechner Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser und Bildungseinrichtungen.

„In der Vergangenheit haben Bund und Länder oft genug den Gemeinden Aufgaben übertragen, ohne für eine entsprechende Finanzierung zu sorgen. Deshalb ist es jetzt nur recht und billig, dass wir die Gemeinden deutschlandweit mit 60 Milliarden Euro und bei uns vor Ort im Landkreis mit 357 Millionen Euro unterstützen“, erläutert Fechner. „Ziel muss es auch zukünftig sein, von Bundes- und Landesseite aus immer für eine Gegenfinanzierung übertragener Aufgaben zu sorgen“, so Fechner.

Empfänger müssen in Vorleistung gehen

Er bedauere, dass die Summen den Gemeinden nicht pauschal ausbezahlt werden, sondern nur Rechnungen vorfinanzierter Investitionen erstattet werden. Leider müssten Kreise und Gemeinden also vorfinanzieren.

Der Bundesrechnungshof habe gegen die pauschale Zuweisung schuldenfinanzierter Fördermittel massive Bedenken vorgebracht, laut Fechner. Gut sei dagegen, dass die Summen gegen Rechnungsvorlage unbürokratisch erstattet werden, ohne dass ein Projektträger zwischengeschaltet ist.