Beim Weiherwasengelände ist der Ortschaftsrat mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Freizeitgelände Weiherwasen“ endlich einen Schritt weiter.
Das Dauerthema Weiherwasengelände mit dem bekannten Problem des Wildparkens bei schönem Wetter an Wochenenden brachte in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats Überraschendes zutage. Dabei stellt sich die Frage: Hat die Stadt jahrelang „schwarz“ gebaut und die eigene Baurechtsbehörde beide Augen zugedrückt?
Der Reihe nach. Um beim Weiherwasengelände gesittete Zustände zu bekommen und die Attraktivität mit weiteren Angeboten zu steigern, hat die Stadt einen städtebaulichen Rahmenplan für das Gebiet erarbeiten lassen. Diesen stellte Landschaftsplanerin Steffi Knebel nach einem Bürgerspaziergang im Oktober 2023 in der Kastellhalle vor. Dieser, wie Stadtplanerin Veronika Schneider nun erläuterte, durchlaufe kein förmliches Verfahren und setzte keine zwingende Realisierung der Projekte voraus. Die Umsetzung sei abhängig von Einzelentscheidungen des Gemeinderats und der Haushaltslage und umfasse einen Zeitraum von circa 20 Jahren.
Bald Parkplätze schaffen
Zu den Maßnahmen, die baldmöglich umgesetzt werden sollen, gehöre die Schaffung von weiteren Parkmöglichkeiten, die die Stadt primär in der Erweiterung des Parkplatzes an der Kastellhalle in östlicher Richtung sieht (Variante A). Vorteile seien, den motorisierten Verkehr langfristig aus dem Gelände zu bringen und den Fuß- und Radverkehr zu stärken. Zudem befände sich die Fläche in städtischem Besitz.
Neuen Plan aufstellen
Als weitere Möglichkeiten kämen eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen Halle und Sportanlagen (Variante B) sowie die Parkplatzerweiterung Erlebnisbauernhof (Variante C) infrage. Für beide brauche es Grunderwerb. Vorgeschlagen werde nun, den 2010 aufgestellten Bebauungsplan „Tiergehege Waldmössingen“ aufzuheben und einen neuen mit der Bezeichnung „Freizeitgelände Weiherwasen“ aufzustellen, der das Gebiet des Erlebnisbauernhofs mit einbeziehe, so Schneider.
„Bisher kein Problem“
Ratsmitglied Jürgen Kaupp war die angegebene Verfahrenszeit des Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans bis zum Satzungsbeschluss von rund zwei Jahren ein Dorn im Auge: „Seit rund 20 Jahren haben wir da unten bauliche Maßnahmen umgesetzt. Das war bisher kein Problem. Jetzt sagt man uns, selbst bei einfachen Vorhaben geht das nicht mehr und man braucht einen Bebauungsplan.“
Problem: Außenbereich
Er werde das Gefühl nicht los, dass alles nach hinten geschoben werden soll. Jetzt stehe man sich mit dem Vorhaben selbst im Weg. „Seit 20 Jahren schlagen wir uns mit dem Problem am Weiherwasen herum und jetzt soll das noch mal so lange gehen. Das können wir der Bevölkerung nicht zumuten. Überall schaffen wir Parkplätze und da unten fangen wir plötzlich wieder ganz von vorne an“, tadelte Kaupp.
Keine rechtliche Grundlage
Stadtplanungsleiter Joschka Joos entgegnete, die Verwaltung habe das prüfen lassen. Da man sich im Außenbereich befinde, brauche es einen Bebauungsplan. „Was die Stadt in den vergangenen 15 Jahre bis 20 Jahre umgesetzt hat, fällt uns jetzt auf die Füße. Das machen das Landratsamt Rottweil und das Regierungspräsidium Freiburg nicht mehr mit. Es sind viele Maßnahmen gebaut worden, ohne rechtliche Grundlage und Genehmigung. Das geht jetzt nicht mehr, das wurde uns klar gesagt“, berichtete Joos.
Umwelt und Technik-Fachbereichsleiter Bent Liebrich wunderte sich, dass der Bebauungsplan die Räte überraschte. „Dass wir einen brauchen, haben wir schon vor zwei Jahren gesagt. Die vorgesehene Parkplatzerweiterung an der Kastellhalle ist Außenbereich. Dort zu bauen ohne Bebauungsplan wäre illegal und unprofessionell“, machte Liebrich deutlich und räumte ein: „Ich verstehe ja, dass die Umsetzung schneller gehen sollte. Aber gebt uns bitte diese zwei Jahre.“
Zweite Variante dazu
Adrian Schmid wollte wissen, ob ein privilegierter Landwirt einen Parkplatz bauen dürfe ohne Bebauungsplan. Dies, so Liebrecht, entscheide nicht die Stadtverwaltung, sondern die Baurechtsbehörde. Kaupp drängte schließlich darauf, dass zum Beschlussvorschlag mit Variante A auch B mit aufgenommen wird. Dies wurde mit sechs Ja- und drei Neinstimmen bei einer Enthaltung gebilligt. Der vorgestellte Rahmenplan, Aufhebung des Bebauungsplans „Tiergehege Waldmössingen“ und die Aufstellung des Bebauungsplans „Freizeitgelände Weiherwasen“ erfolgte jeweils einstimmig.