Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld als Familienleistung des Bundes für nichtig erklärt. Foto: dpa

Nach dem Aus für das Betreuungsgeld wollen Union und SPD Anfang September entscheiden, was mit den freiwerdenden Mitteln des Bundes geschehen soll. Ob das Geld an die Länder fließt, ist noch offen.

Berlin - Union und SPD wollen Anfang September entscheiden, wie nach dem Aus für das Betreuungsgeld mit den freiwerdenden Mitteln des Bundes umgegangen werden soll. Das kündigte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz an.

Die Frage, ob die Mittel des Bundes jetzt an die Länder gezahlt werden, sei offen und werde "im politischen Prozess geklärt". Zunächst wolle die Koalition die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auswerten und im August prüfen, welche finanziellen Verpflichtungen für den Bund weiterbestehen.

Es geht um jährlich eine Milliarde Euro ab dem Jahr 2016, die im Entwurf für den Bundeshaushalt und den Finanzplan des Bundes bis 2019 bisher für das Betreuungsgeld vorgesehen sind. Der Haushalt 2016 wird Ende November vom Bundestag endgültig verabschiedet. In diesem Jahr sind rund 900 Millionen Euro dafür veranschlagt.

Nachdem die Karlsruher Richter das umstrittene Gesetz gekippt haben, streitet die große Koalition darüber, was mit dem Geld passiert. Vor allem Bayern fordert, die nun freiwerdenden Finanzmittel an die Länder weiterzureichen. Die CSU will in Bayern in Eigenregie das Betreuungsgeld weiter zahlen, sich dies aber vom Bund finanzieren lassen. Das lehnen die Sozialdemokraten ab. Die SPD, Kommunen und einige Länder wollen mit den Bundesmitteln vor allem die Betreuung in Kindertagesstätten ausbauen und verbessern.

Bewilligtes Betreuungsgeld soll weiter gezahlt werden

Die bisherigen Bezieher sollen das bewilligte Betreuungsgeld auch nach dem Urteil weiter erhalten - bis maximal zum 3. Geburtstag des Kindes. Mitte August will Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) dazu einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Für diesen Vertrauensschutz wären also weiter Mittel erforderlich.

Das Betreuungsgeld war für Eltern vorgesehen, die ihr Kind nicht in eine Kita bringen oder von einer Tagesmutter betreuen lassen. Es konnte maximal vom 15. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes für zwei Jahre bezogen werden. Schwesig pocht darauf, dass das Geld nicht im Haushalt eingespart wird, sondern auf jeden Fall den Familien zugutekommt, wie eine Sprecherin bekräftigte.

Sie betonte zugleich, dass Familien, die das Betreuungsgeld bisher erhalten haben, dies nicht zurückzahlen müssten und weiter erhalten. Andere Fragen - etwa Regelungen für bereits bewilligte oder vor der Karlsruher Entscheidung eingereichte Anträge - würden geprüft. Neue Anträge könnten seit dem Urteil nicht mehr gestellt werden.