Sechs Menschen kamen auf der Autobahn 5 bei Offenburg ums Leben. Wie genau sich die Tragödie zugetragen hat, ist aber immer noch nicht ganz klar. Foto: dpa

Nach der Geisterfahrt von Offenburg könnte gegen die weiteren Unfallbeteiligten wegen fahrlässiger Tötung ermittelt werden. Die Tragödie mit sechs Toten wirft weiter Fragen auf.

Offenburg - Nach der Geisterfahrt von Offenburg könnte gegen die weiteren Unfallbeteiligten wegen fahrlässiger Tötung ermittelt werden. „Sollte sich herausstellen, dass nicht der Falschfahrer, sondern einer der beiden anderen an dem Unfall beteiligten Fahrer letztlich den Tod der fünf Insassen eines Minivans verursacht hat, stünde dieser Vorwurf zumindest im Raum“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Offenburg am Mittwoch. Geklärt müsse dann werden, ob sie bei schlechter Sicht vielleicht zu schnell unterwegs gewesen waren.

Nach der Geisterfahrt, bei der ein 20-Jähriger in das Taxi geprallt war und selbst ums Leben kam, hatte es Folgeunfälle gegeben: Zwei weitere Fahrzeuge waren auf das Taxi aufgefahren. Ersthelfer hatten von Lebenszeichen der fünf Menschen im Taxi berichtet. Ob diese nun an ihren ersten schweren Verletzungen starben oder erst den durch die Folgeunfälle erlittenen Verletzungen erlagen, muss noch geklärt werden. „Die Untersuchungen, was genau für den Tod ursächlich war, sind kompliziert und werden sich bis ins kommende Jahr hinziehen“, sagte der Sprecher.

Der 20-Jährige hatte 1,9 Promille Alkohol gehabt, als er von einem Pendlerparkplatz auf die Autobahn auffuhr. Zu dem Unfall kam es, als er bei Lahr wendete und die Autobahn in falscher Richtung zurückfuhr.