Grillplatz Kaiserstein, Geislingen Foto: Schnurr

Das sonnige Frühsommerwetter dieser Tage lädt förmlich dazu ein, in die Natur zu gehen und einen Grillplatz anzusteuern. Doch darf man einfach im Wald Holz auflesen, um ein Feuerchen zu machen?

Geislingen - Aus historischen Gründen hat diese Frage in Geislingen eine besondere Bedeutung: Einer alten Sage nach gab es im Ort früher alte, oft von einem arbeitsreichen Leben gebeugte Frauen, die im Schopfla, einem Wald- und Wiesenstück, Bruchholz sammelten, um damit zu heizen und zu kochen. Die Fasnetsfigur der "Schopflaweible", die die Geislinger Narrenzunft 2016 vorgestellt hat, erinnert noch heute an diese.

Dürften diese alten Frauen das denn heute auch noch tun? Geislingens Förster Wolfgang Heitz sagt dazu folgendes:

Wie ist die juristische Lage, wenn Privatleute heruntergefallene Äste einsammeln?

Das Forstrecht erlaubt auch heute noch die Mitnahme von Kleinmengen, zum Beispiel einzelner Äste zu Deko-Zwecken oder das Sammeln von Dürrholz zum Würstchengrillen. Natürlich nur an offiziellen Feuerstellen. Es ist ja auch erlaubt, Beeren und Pilze zu sammeln, aber zu nicht gewerblichen Zwecken.

Also ist das Grillen an den ausgewiesenen Grillstellen im Stadtgebiet kein Problem. Wenn nun aber jemand mehr Holz auflesen und mitnehmen will, zum Beispiel für den Grill im heimischen Garten?

Das fällt unter den Begriff Reisschlag oder Flächenlos und muss käuflich erworben werden.

Wie war das historisch?

Bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es bei uns noch alte Holz-Leserechte, die aber dann wegen der damit verbundenen "Auswüchse" abgelöst wurden. Speziell für Geislingen gibt es noch einen alten Akteneintrag (um 1850), der besagt, dass die Holzleserechte für die Bevölkerung auf nur noch einen bestimmten Tag reduziert werden, an dem dann alle Geislinger Bürger gemeinsam unter Aufsicht der Gemeinderats zum Holzsammeln in den Wald durften.

Also wären die Geislinger Wälder sonst »leergeräumt« worden...

An allen anderen Tagen galt das Holzsammeln als "Waldfrevel" und wurde vom Waldschütz geahndet. Diese Notiz lässt erahnen, was da früher wohl abging.