Umstrittene Tierhaltung in Erlaheim. Landratsamt: Der Fall ist vor allem ein Nachbarschaftsstreit.
Geislingen-Erlaheim - Eine Ziege musste am 3. Februar dieses Jahres in Erlaheim vom Tierarzt eingeschläfert werden. Ein zweites Tier steht seitdem ohne Artgenossen in dem Stall in den Sailegärten – eine Parallele scheint sich zum Fall "Wuse" aufzutun.
Doch die Sachlage ist komplizierter als im Wannental bei Zillhausen: Während der dortige Hof von Landwirt Heinz Schühle lange Jahre als beliebtes Wanderziel für Familien galt, gibt es um die Tierhaltung im Erlaheimer Ort seit Jahren Zwist.
Rechtlich ist die Antwort auf die Frage, ob die Ziege ohne Artgenossen dort leben darf, aus Sicht des zuständigen Veterinäramts eindeutig: "Die Einzelhaltung von sozial lebenden Tieren ist nicht tierschutzkonform", teilt das Amt auf Anfrage mit.
Die Gesellschaft anderer Vierbeiner – auf dem Grundstück der Ziegenhalterin leben auch zwei Pferde und zwei Hunde – genüge nicht, um die sozialen Bedürfnisse der Ziege zu befriedigen, heißt es weiter. Wo trotzdem ein Tier einer Art allein gehalten wird, setze das Veterinäramt dem Besitzer eine angemessene Frist, die Einzelhaltung zu beenden.
Das sei auch im Fall der Erlaheimer Ziege geschehen – am 5. Februar waren Mitarbeiter des Amts vor Ort. "Die gewährte Frist läuft demnächst ab." Das Veterinäramt werde danach kontrollieren, ob die Situation korrigiert sei. Das heißt: Entweder, die Ziege bekommt eine Artgenossin zur Gesellschaft, oder die Besitzerin muss das Tier weggeben. Genau wie das Heinz Schühle mit der Hängebauchsau Wuse tun musste.
Anders als Schühle hat die Erlaheimer Tierhalterin jedoch nur geringen Rückhalt bei ihren Mitbürgern. Zwar gibt es Erlaheimer, die der Meinung sind, "man soll die Frau endlich in Ruhe lassen". Doch von anderer Seite hat es immer wieder Beschwerden gegeben. Beispielsweise über die angeblich nicht artgerechte Haltung und unzureichende Versorgung der Tiere mit Futter. Oder als in dem Einfamilienhaus vor Jahren eine große Zahl von Hunden lebte; bis zu 25 sollen es gewesen sein, die Nachbarn mit ihrem Gebell störten.
Auf dem Landratsamt ist das wiederkehrende Problem bekannt. Es habe in der Vergangenheit mehrfach Kontrollen gegeben. Dabei seien jedoch keine größeren Mängel festgestellt worden. "Der Fall in Erlaheim ist vor allem ein Nachbarschaftsstreit und nur zum geringen Teil ein Tierschutzfall", lautet daher die Einschätzung der Behörde.
Das kann Erlaheims Ortsvorsteher Ewald Walter jedoch nur zum Teil bestätigen. Als gravierendes Problem werde von den Erlaheimern der optische Zustand des betreffenden Grundstücks wahrgenommen: Teilweise lagerten große Misthaufen auf der kleinen Koppel direkt vor dem Stall, die nicht weggebracht würden, und Gülle fließe auf dem Grundstück ab.
Das sei aber keineswegs nur für direkte Nachbarn ein Ärgernis: Er werde immer wieder von Einwohnern, die zufällig daran vorbei kommen, auf den Zustand angesprochen und gefragt, ob man dagegen nicht etwas machen könne. Das Haus der Tierhalterin liegt direkt neben dem derzeitigen Erlaheimer Vorzeigeprojekt, der Kulturscheune. "Das beißt sich", findet der Ortsvorsteher, sagt aber auch: "Man kann nicht viel mehr tun, als immer wieder das Gespräch mit der Frau zu suchen." Gesetzeswidrig sei der Zustand des Grundstücks schließlich nicht.