Neue Regelung, neue Formulare: Die Gebühr fürs Abwasser wird auch in Geislingen künftig nach geänderten Maßstäben erhoben. Foto: Kraufmann

Informationsveranstaltung am Montag. Stadt benötigt Mithilfe der Bürger.

Geislingen - Neues zur neuen Regelung: Eine Inforamtionsveranstaltung für Geislinger Bürger zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr findet am Montag, 7. November, ab 18 Uhr in der Schlossparkhalle statt.

Wie berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim im vergangenen Jahr entschieden, dass die bisherige Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig sei. Deshalb hat auch der Geislinger Gemeinderat der Grundsatzbeschluss gefasst, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen.

Am kommenden Montag wird über alle wichtigen Dinge rund um die gesplittete Abwassergebühr informiert. Mit dabei ist Peter Heyder vom beauftragten Büro Heyder und Partner aus Tübingen.

Rückwirkend zum 1.Januar dieses Jahres wird auch in Geislingen nach der neuen gesplitteten Abwassergebühr abgerechnet. Das alte System, bei dem der Abwasserverbrauch ausschließlich am Wasserverbrauch gemessen wurde, hat ausgedient. Die Kosten der Abwasserbeseitigung und -reinigung werden neu aufgeteilt. Die Stadt erzielt dadurch nach eigenen Angaben keine Mehreinnahmen.

Künftig wird die Abwassergebühr anhand von zwei Faktoren gemessen: Schmutzwasser wird weiterhin nach Kubikmetern, das Niederschlagswasser nach Quadratmetern der versiegelten Flächen auf dem Grundstück berechnet. Mit der Niederschlagswassergebühr wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Es wird lediglich die bisherige Gebühr, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungs- und Abwasserbehandlungsanlagen, verursachergerecht aufgeteilt.

Luftbilder wurden erstellt

Um die Berechnungen vornehmen zu können, wurden im Frühjahr Luftbilder der Stadt Geislingen und der Stadtteile Erlaheim und Binsdorf vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung erstellt.

Die versiegelten Flächen sind in drei Kategorien unterteilt. Die "vollständig versiegelten Flächen" wie Dachflächen, Asphalt-, Beton-, Bitumen-, oder fugendichte Pflasterflächen werden mit einem Abflussfaktor von 0,9 berechnet.

"Stark versiegelte Flächen" sind fugenoffene Pflaster, Platten, Verbundsteine und Rasenfugenpflaster und werden mit dem Abflussfaktor 0,6 berechnet.

Mit einem Abflussfaktor von 0,3 werden die "wenig versiegelten Flächen", die aus Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteinen oder Porenpflaster bestehen, berechnet. Regenwasserzisternen und Versickerungsanlagen werden ebenfalls in die Berechnungen mit einbezogen.

Die Grundstücksbewertungsbögen werden Anfang Dezember an die Haushalte versandt. Die Stadt benötige die Unterstützung der Bürger bei der tatsächlichen Flächenermittlung, heißt es in einer Pressemitteilung der Geislinger Stadtverwaltung.

Weitere Informationen zur Berechnung und Bemessung der Grundstücksflächen erhalten die Geislinger in der städtischen Informationsbroschüre über die gesplittete Abwassergebühr, die mit weiteren Gemeinden des Zollernalbkreises erarbeitet wurde und mit den Grundstücksbewertungsbögen versandt werden. Außerdem wird es laut Mitteilung eine eigens für dieses Thema eingerichtete Telefon-Hotline geben.

Im Zuge des aufwendigen Umstellungsprozesses hat die Gemeinde das Ingenieurbüro Gauss und Lörcher aus Rottenburg mit der Auswertung der Luftbilder und der Ermittlung der versiegelten Grundstücksflächen beauftragt.

Vereinzelt werde es notwendig sein, die Grundstücksflächen direkt vor Ort zu besichtigen. Deshalb bittet die Stadt die Bürger, den Mitarbeitern der Firma Gauss und Lörcher das Betreten des jeweiligen Grundstücks bei Bedarf zu ermöglichen.

Weitere Informationen:

www.stadt-geislingen.de; getrennte-aw-gebu ehr.de/zak; Stadtkämmerin Sandra Kiesel Telefon 07433/ 96 84 16, Manuel Köhle, Telefon 07433/96 84 33, E-Mail GAG@stadt-geislingen.de.