Die Stadt Geislingen hat den Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht. Die neu eingeführte Grundsteuer C besteuert unbebaute Grundstücke Foto: Marschal

Geislingen erhöht ab 2026 die Grundsteuer B und führt neu eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke ein.

Im Zuge der Grundsteuerreform hat die Stadt Geislingen zum 1. Januar 2025 den Hebesatz für die Grundsteuer B bei innerörtlichen bebauten und unbebauten Grundstücken von 320 v.H. auf 305 v.H. gesenkt. Eine Grundsteuer C, die ausschließlich für unbebaute Grundstücke gilt, wurde in Geislingen bislang nicht erhoben.

 

Ab 2026 soll sich das jedoch ändern, wie Carola Brenner, Leiterin des städtischen Finanzwesens, in der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend erläuterte. „In den nächsten Jahren wird die Stadt keinen ausgeglichenen Haushalt erreichen“, erklärte sie. Daher müsse man alle Möglichkeiten ausschöpfen, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen – und bei einer Kommune gehe das nahezu ausschließlich über Steuererhöhungen.

Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung sei dieser Ansatz durch die Rechtsaufsichtsbehörde ausdrücklich gefordert worden.

Es fehlt rund eine halbe Million Euro

Aktuell rechnet die Stadtverwaltung im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 für das Haushaltsjahr 2026 mit Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen des Landes in Höhe von rund 373 000 Euro.

Hinzu kommen Mehrausgaben, insbesondere bei der Finanzausgleichs- und Kreisumlage, in Höhe von etwa 127 000 Euro. Insgesamt ergibt sich dadurch ein zusätzliches Defizit von rund einer halben Million Euro – im Vergleich zur Mittelfristplanung 2024 sogar eine Verschlechterung um 2,06 Millionen Euro.

Neu Grundsteuer C

Auf Initiative des Gemeinderats plant die Stadt Geislingen, ab 2026 eine Grundsteuer C einzuführen. Diese zusätzliche Steuer mit einem höheren Hebesatz als bei der Grundsteuer B soll Eigentümer unbebauter Grundstücke dazu motivieren, diese zu bebauen oder zu veräußern.

In Geislingen und den Stadtteilen gibt es eine Reihe solcher Grundstücke – ein Umstand, der mit Blick auf die begrenzten baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt auch städtebaulich von Bedeutung ist. Als Hebesatz schlug die Verwaltung 500 v.H. vor – damit liege man im Vergleich mit umliegenden Kommunen, welche die Grundsteuer C erheben, im Mittelfeld.

Zurück auf das bisherige Niveau

Auch der Hebesatz für die Grundsteuer B soll nach der reformbedingten Senkung wieder auf das bisherige Niveau von 320 v.H. angehoben werden. Für die Umsetzung der Hebesatzanpassung sowie die Einführung der Grundsteuer C ist eine Änderung der städtischen Grundsteuersatzung erforderlich.

Die Zustimmung des Gemeinderats erfolgte einstimmig – wenn auch teilweise mit Zähneknirschen. Hans-Jürgen Weger zeigte seine Verärgerung darüber, dass die Stadt durch Einflüsse, die sie nicht in der Hand hat, dazu genötigt wird, Steuern zu erhöhen. „Wir müssen das jetzt machen, damit man uns nicht vorwerfen kann, dass wir nicht das ausschöpfen, was wir können“, meinte das Ratsmitglied.

Durch die Änderungen entstehen der Stadt Geislingen im Vergleich zu den aktuellen Hebesätzen Mehreinnahmen von rund 30 000 Euro.