Geislingen - In einem Wäldchen am Riedbach hat ein Geislinger einen Zwinger aufgestellt, in dem er einen einzelnen Hund hält. Einige Bürger sind jetzt in Sorge, dass das Tier ausbrechen und auf andere Lebewesen losgehen könnte.

Im Januar war Geislingern, die allein, mit eigenen Hunden oder ihren Kindern im "Ried" spazieren gegangen sind, aufgefallen, dass zwei große Vierbeiner, wohl ein Rottweiler und ein Hütehund, auf einem privat gepachteten Gelände gehalten wurden. Deren Gebell und Gejaul sei bis zu den Häusern im Wohngebiet "Hung" zu hören gewesen. Außerdem herrschten nachts teilweise Temperaturen von minus 10 Grad Celsius.

Deshalb wurde von Bürgern das städtische Ordnungsamt informiert. Dieses wiederum schaltete das Veterinäramt des Zollernalbkreises ein.

Eine Mitarbeiterin der Behörde nahm den Freiluftzwinger am Donnerstag, 31. Januar, in Augenschein und machte dem Besitzer Auflagen auf Grundlage der Tierschutz-Hundeverordnung (siehe Info). Eine Überprüfung hat am Montag, 4. Februar, erbracht, dass die Haltung im "Ried" nun den Vorschriften entspricht: "Der Zwinger erfüllte die Anforderungen an die Hundehaltung. Derzeit sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich", heißt es vom Amt.

Auch ist inzwischen nur noch ein Tier auf dem Gelände untergebracht: dem Augenschein nach ein großer, langfelliger Herdenschutzhund.

Doch einige Geislinger fürchten, dass dieser Hund aus seinem Zwinger entkommen könnte: Die Aluminiumgitter sind mit weißen Kabelbindern zusammengeschnürt, die angeblich nicht UV- und witterungsbeständig sind und bei Kälte brechen könnten. Dann könne das Tier nach draußen gelangen, denn der Zwinger sei nicht am Boden befestigt, so die Sorge.

Da das Grundstück lediglich von einem hüfthohen Drahtzaun umgeben ist, hätte der Hund es nicht weit bis zu Alpakas, Pferden und Ziegen auf nahen Weideflächen im "Ried". Ganz zu schweigen davon, dass auch Familien mit Kindern in dem Naherholungsgebiet spazieren. Auch der Naturkindergarten war in der Nähe schon unterwegs.

"Wir haben Angst", sagt ein Geislinger dem Schwarzwälder Boten. Er traue sich nur noch mit Pfefferspray in der Tasche in die Nähe des Geländes. Andere Geislinger würden gar nicht mehr dort vorbei laufen. Die langen Stunden alleine im Zwinger könnten die Aggressivität des Tieres steigern, wird spekuliert.

Diesen Eindruck hat Bürgermeister Oliver Schmid, selbst Hundehalter, jedoch nicht. Vergangenen Sonntag ist er auf Bitten aus der Bevölkerung hin selbst im "Ried" vorbeigegangen, um sich persönlich ein Bild zu machen. Dort traf er den Besitzer samt Hund an. Das Tier habe nicht feindselig gewirkt, so Schmid, er streichelte den Hund auch.

Zwar halte er es "für nicht glücklich, dass ein Hund, egal welcher Rasse allein auf dem ›Grundstückle‹ gehalten" werde, sagt der Bürgermeister: "Das tat mir ein wenig weh." Doch habe ihm der Besitzer erklärt, dass das Tier mit seinen anderen Hunden in Konflikt gerate und deshalb einzeln gehalten werden müsse.

Gleichwohl sei man den Sorgen der Bürger nachgegangen: "Wir nehmen solche Hinweise immer ernst", betont der Verwaltungschef. Mit Blick auf eine artgerechte Haltung habe man das Veterinäramt hinzugezogen – mit dem bekannten Ergebnis.

Auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger trage man als Ortspolizeibehörde Rechnung: Weil die Verwaltungsmitarbeiter nicht einschätzen können, ob von dem Hund tatsächlich Gefahr ausgehen könnte, hat man Beamte der Polizeihundestaffel aus Rottweil informiert.

Diese sollen das Tier in Augenschein nehmen und einschätzen, ob eine mögliche Gefährdung von ihm ausgeht – so wie jüngst bei einem Kangal in Bickelsberg. Auf Grundlage dieser Überprüfung will die Verwaltung entscheiden, wie es mit dem Hund im "Ried" weitergeht. Zu Vorfällen wie in Bickelsberg oder gar Frohnstetten soll es nicht kommen. Ohne triftigen Grund darf man einem Hundebesitzer seinen Vierbeiner aber auch nicht wegnehmen.

Info: Haltung

Für das Halten von Hunden im Freien gilt im Zollernalbkreis die Tierschutz-Hundeverordnung. Demnach müssen Hunden im Zwinger eine Schutzhütte, ein wettergeschützter, beschatteter Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden und eine ihrer Widerristhöhe (dem Stockmaß) angepasste Bodenfläche zwischen mindestens sechs und mindestens zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. Werden mehrere Hunde gemeinsam gehalten, erhöht sich die Mindestfläche. Die Tiere dürfen im Zwinger nicht angebunden sein.