Am 21. Oktober 2019 ist der gebürtige Binsdorfer des Mordes an seiner Mutter schuldig gesprochen worden.  Foto: Schnurr Foto: Schwarzwälder Bote

Prozesse: Bundesgerichtshof verwirft Revision des Täters

Geislingen-Binsdorf (wus). Der wegen Mordes verurteilte Mann aus Binsdorf muss lebenslänglich hinter Gittern bleiben: Der Bundesgerichtshof hat seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 21. Oktober vergangenen Jahres verworfen.

Das Gericht hatte den zum Tatzeitpunkt am 24. März 2019 in Grosselfingen lebenden Mann des heimtückischen Mordes an seiner damals 79-jährigen Mutter schuldig befunden. Er hatte demnach planvoll der arglosen Seniorin mit einem Messer in den Bauch gestochen und ihr eine lebensgefährliche Verletzung zugefügt, an deren Folgen die Frau nach Notoperationen und intensivmedizinischer Behandlung am 26. Juni gestorben ist.

Der gebürtige Binsdorfer war deshalb zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil bestätigt, wodurch es laut Landgericht "vollumfänglich rechtskräftig geworden" ist. Damit kann der heute 55-Jährige frühestens nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden, abzüglich der Zeit, die er bereits während der Untersuchung und Verhandlung in der Justizvollzugsanstalt verbringen musste.