Cannabis-Pflanzen wie diese hat der Angeklagte in Geisingen angebaut (Symbolfoto). Foto: Archiv

26-Jähriger muss sich vor Schöffengericht verantworten. Bei Hausdurchsuchung sechs Cannabis-Pflanzen und 160 Gramm Marihuana gefunden.

Geisingen - Aufgrund von illegalem Cannabis-Anbaus in Geisingen hat ein 26-Jähriger sich vor dem Schöffengericht Tuttlingen verantworten müssen. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Bei einer Hausdurchsuchung im Januar wurden in der Wohnung des Angeklagten in Geisingen sechs Cannabis-Pflanzen und 160 Gramm Marihuana gefunden.

Von September bis Dezember 2014 hatte der Angeklagte Cannabis angebaut. Er räumte ein, insgesamt 200 Gramm Pflanzen geerntet zu haben. Bei diesen Pflanzen wurde ein Wirkstoffgehalt von knapp 15 Prozent festgestellt. Dies entspricht 30 Gramm des Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) und 1476 Konsumeinheiten. Um es haltbar zu machen, hat der 26-Jährige das Marihuana in seinem Kühlschrank eingefroren und gelagert.

Angeklagter informiert sich im Internet über Cannabis-Anbau

Der Angeklagte habe sich im Internet über den Anbau von Cannabis informiert und sich als Hobby-Gärtner die Aufzucht der Pflanzen selbst angeeignet. Die angebaute Menge sei nur für den eigenen Verbrauch gedacht gewesen. Die Polizei wurde auf den Mann aufmerksam, da er auf einer Kundenliste eines Bremer Unternehmens auftauchte, das Aufzucht-Anlagen für Cannabis verkauft.

Staatsanwalt Robin Schray beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Verteidiger Markus Cronjäger beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Thomas Straub folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte insgesamt 1500 Euro in 15 Monatsraten an die Diakonie Tuttlingen zahlen.