Dem 23-jährigen Angeklagten – hier im Foto rechts neben einem seiner Verteidiger, dem Lahrer Anwalt Manuel Singler – wird vorgeworfen, im Februar eine junge Berlinerin in den Schwarzwald entführt, festgehalten und mehrfach vergewaltigt zu haben. Foto: Armbruster

Der Geiselnahme-Prozess am Landgericht Offenburg geht in die Sommerpause: Die Verteidiger des 23-jährigen Angeklagten scheinen auf Zeit zu spielen. Die Nebenklage fand jetzt deutliche Worte zu deren Strategie und zum Verhalten des gelernten Landwirts.

Muss der Prozess um die mutmaßliche Entführung und Vergewaltigung einer 18-jährigen Berlinerin neu aufgerollt werden?

 

Die Frage steht im Raum, seit Verteidiger Patrick Hinderer vergangene Woche erst einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung gestellt, sich dann aber auf den Kompromiss einer Unterbrechung eingelassen hatte.

Zehn Tage später hat sich die Situation kaum verändert. Nach einem „Kurztermin“ am Freitag steht fest: Erst nach der Sommerpause wird sich entscheiden, ob das Verfahren ausgesetzt wird. Am 9. September trifft man sich erneut. Bis dahin will die Verteidigung den umfangreichen Chatverlauf zwischen dem Angeklagten und der jungen Berlinerin studieren.

Vorläufiges Gutachten soll für 23-Jährigen „verheerend“ ausfallen

Weit spannender als der vierte Prozesstermin – der war nach weniger als einer Stunde vorbei – war am Freitag eine Stellungnahme der Nebenklage. Auf rund zwei Seiten üben die beiden Juristen Oliver Maier und Stephanie Pinter heftige Kritik am Angeklagten und der „destruktiven Verteidigungsstrategie“ seiner Anwälte.

Die Vertreter des mutmaßlichen Opfers zeigten sich „mehr denn je von der Glaubhaftigkeit der Aussage“ ihrer Mandantin überzeugt. Das vom Gericht in Auftrag gegebene Glaubwürdigkeitsgutachten zur Aussage des mutmaßlichen Opfers komme zu einem für für den Angeklagten „verheerenden vorläufigen Ergebnis“. Demnach sei die Aussage des mutmaßlichen Opfers „erlebnisbasiert und glaubhaft“.

Der Angeklagte sei gut beraten, die Anklagevorwürfe zu gestehen. „Ob er schlecht beraten oder beratungsresistent ist, vermögen wir nicht zu beurteilen“, betonen Maier und Pinter in ihrer Erklärung. „Jedenfalls geriert er sich bislang wie ein Selbstdarsteller in einem Film nach seinem eigenen – schlechten – Drehbuch und scheint das öffentliche Interesse an der Berichterstattung geradezu zu genießen. Auch vor diesem Hintergrund erwarten wir das psychologische Gutachten über die Person des Angeklagten mit großem Interesse.“

Angeklagter beschrieb mutmaßliches Opfer als notorische Lügnerin

Tatsächlich hatte sich der Angeklagte beim zweiten Verhandlungstermin mehr als sechs Stunden zu seiner eigenen Vorgeschichte und jener der mutmaßlichen Entführung geäußert. Er schilderte sich selbst als fürsorglichen Kümmerer, zeichnete vom mutmaßlichen Opfer jedoch das Bild einer notorischen Lügnerin. Dabei verlor sich der gelernte Landwirt immer wieder in kleinsten Details und driftete auch ins anekdotenhafte Erzählen ab. Ausführlich berichtete er vom Sex mit dem mutmaßlichen Opfer und anderen Frauen. Das tat er häufig mit einem Grinsen im Gesicht, meist in auffällig heiterem Ton.

Mit seiner bisherigen Einlassung habe sich der Angeklagte einen Bärendienst erwiesen, ist sich die Nebenklage sicher. Wortreich und selbstsicher vorgetragen habe er die Prozessbeteiligten stundenlang mit „nichtssagenden und sinnlosen Nebensächlichkeiten und seinen sexuellen Eskapaden entnervt“.

Bei den wirklich entscheidenden kritischen Fragen zu den gegen ihn vorliegenden Belastungsmomenten sei er dagegen ausgewichen und habe sich in ein „Teilschweigen“ geflüchtet. Nachvollziehbare Antworten sei der 23-Jährige schuldig geblieben, stattdessen habe er „haarsträubende, völlig lebensfremde und unpassende Erklärungsansätze“ angeboten.

Nebenklage will sieben bis zehn Jahre Haft fordern

Beim Beweiswert der Angaben des 23-Jährigen werde zu berücksichtigen sein, dass der Angeklagte sich immer wieder auf den Akteninhalt bezog, mitunter sogar den Vorsitzenden unter Verweis auf die Akte verbesserte und gar keinen Hehl daraus machte, seine Angaben mit Blick auf die Aktenlage zu tätigen.

„In weitesten Teilen handelte es sich nicht um eine authentische, aus der eigenen Erinnerung geschöpfte Aussage, sondern um einen gekünstelten Aktenvortrag, der keinen einzigen konkreten Belastungsmoment zu entkräften vermochte“, so Maier und Pinter.

„Aus unserer Sicht sorgt der Angeklagte mit seinem Prozessverhalten letztlich selbst dafür, dass am Ende eines langen Prozesses nicht das von ihm anscheinend sicher erwartete Happy End stehen wird, sondern die harte Landung in der Realität einer empfindlichen Freiheitsstrafe“, so die Erklärung. Weiter ist die Rede von sieben bis zehn Jahren, „auf die jedenfalls die Nebenklagevertretung nach vorläufiger Bewertung der Prozesslage plädieren wird“.

So geht’s weiter

Die Verhandlung wird am 9. September mit einem „Kurztermin“ fortgesetzt. „Am 10. September ist die weitere Vernehmung des Angeklagten geplant, damit er sich weiter zu den ihm vorgeworfenen Taten einlassen kann“, teilt Anne Doll, Sprecherin des Landgerichts, mit. Die Vernehmung der jungen Berlinerin soll am 17. und 18. Oktober stattfinden – wohl nichtöffentlich.