Das Urteil des Hechinger Landgerichts wegen Geiselnahme ist rechtskräftig. Foto: Stopper

Vor einem Jahr hatte er in Balingen einen 17-Jährigen gewürgt und mit einer Waffe bedroht, dafür war er zu einer Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Wie das Landgericht Hechingen am Montag in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat der Bundesgerichtshof das Urteil wegen Geiselnahme bestätigt und die Revision des 35-jährigen Angeklagten verworfen.

 

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Hechingen hatte im vergangenen November den 35-jährigen Angeklagten wegen Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt, zudem war die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet worden.

Der Angeklagte, der an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leidet, hatte seinem späteren Opfer den Auftrag erteilt, bei einem gemeinsamen Überfall mitzuwirken. Dass der 15-Jährige hierbei nicht ohne vorherige Bezahlung mitmachen wollte, verärgerte den Angeklagten derart, dass er sich dazu entschied, ihm deshalb eine Abreibung zu verpassen.

Im April 2023 verabredete sich der Angeklagten daher unter einem Vorwand mit dem 17-Jährigen. Zu der Verabredung nahm der Angeklagte ein Skalpell sowie eine täuschend echt aussehende Schreckschusswaffe mit, um den Jugendlichen dadurch in Angst und Schrecken zu versetzen.

Opfer hatte Todesangst

Zusammen mit Freunden brachte der Angeklagte den 17-Jährigen in den Keller eines Wohnhauses in Balingen. Während die Freunde vor dem Kellerraum warteten, hielt der Angeklagte sein Opfer für etwa 20 Minuten in dem Raum fest. In dieser Zeit steckte er dem 17-Jährigen die Waffe in den Mund und versetzte sein Opfer dadurch in Todesangst. Zudem würgte der der 35-Jährige den Jugendlichen mit einer Halskette, so dass dieser für mindestens 15 Sekunden keine Luft mehr bekam. Ziel des Angeklagten war laut Mitteilung des Gerichts, den 17-Jährigen dazu zu bewegen, dass er künftig die von ihm erteilten Aufträge wieder durchführen würde.

Aufgrund der Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit wurde neben der Strafe die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet, hieß es in der Urteilsbegründung des Landgerichts. Der Bundesgerichtshof hat inzwischen die Revision des Angeklagten verworfen und damit das Urteil des Landgerichts Hechingen bestätigt. Das Urteil ist somit rechtskräftig.